Verfassungswidrige Übergangsregelung? Um Grundsätzliches geht es am 3.5. beim BFH, nämlich um die Verfassungsmäßigkeit einer körperschaftsteuerrechtlichen Übergangsregelung. Das Verfahren dürfte auch Gesellschaftsrechtler sehr interessieren. Denn die streitgegenständliche Regelung betrifft die rückwirkende Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrags bei fehlender Bezugnahme auf eine Verlustübernahme nach § 302 AktG. Die Münchener Steuerrichter müssen darüber befinden, ob sie gegen das grundsätzliche Verbot der echten Rückwirkung verstößt.
Arbeitsentgelte. Das BAG verhandelt am 3.5. über einen Anspruch auf Weiterzahlung einer Funktionszulage nach Widerruf der Aufgabenübertragung. Der Kläger hatte zur Entlastung eines Kollegen übergangsweise Tätigkeiten übernommen und dafür nach einem Schreiben des Arbeitgebers eine Funktionszulage „bis auf Widerruf“ erhalten. Die Vorinstanzen hielten den Widerruf für wirksam. Danach geht es in einem weiteren Fall um die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch nach erteilter Entgeltabrechnung und das Eingreifen tarifvertraglicher Ausschlussfristen.
Schadensersatz ohne Schaden? Der EuGH entscheidet am 4.5. über einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 I DS-GVO. In dem Ausgangsverfahren wendet sich eine Privatperson gegen eine Datenerhebung durch die österreichische Post AG. Diese hatte Parteipräferenzen mithilfe eines Algorithmus und unter Verwendung soziodemografischer Merkmale ermittelt. Auch in Bezug auf den Kläger war eine Hochrechnung vorgenommen worden, die eine Affinität zu einer bestimmten Partei aufwies. Der Kläger, der in die Verarbeitung dieser Daten nicht eingewilligt hatte, ärgerte sich darüber, erlitt darüber hinaus aber keinen Schaden. Den von ihm begehrten Schadensersatz lehnten die nationalen Gerichte erster und zweiter Instanz daher ab. Der öOGH legte dem EuGH die Sache zur Vorabentscheidung vor. Er bat um Klärung, ob Schadensersatz bereits allein für die Verletzung von DS-GVO-Vorgaben zuzusprechen oder ein Schaden darzulegen sei. Ferner stellte er die Frage, ob es unionsrechtskonform sei, wenn für den Zuspruch immateriellen Schadens eine Rechtsverletzung von einigem Gewicht verlangt werde, die über Ärger hinausgehe. Aus Sicht des Generalanwalts setzt Schadensersatz denknotwendig einen Schaden voraus. Anderenfalls liefe die Regelung auf eine Sanktion bzw. einen Strafschadensersatz hinaus. Zudem befand er, Art. 82 I DS-GVO sei nicht das richtige Instrument, um gegen Verstöße bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vorzugehen, wenn diese beim Betroffenen lediglich Zorn und Ärger verursachten.
Kongressmesse zu Legal Tech. Vom 3. bis zum 5.5. findet in Nürnberg die Legal Revolution statt, nach eigenen Angaben Europas größte Kongressmesse für Rechtsabteilungen, Wirtschaftskanzleien und Compliance-Organisation. Die Veranstaltung, zu der 60 Aussteller und 1.200 Teilnehmer in der Nürnberger Messe erwartet werden, wird am Mittwoch vom bayerischen Justizminister Georg Eisenreich eröffnet. Es folgt das Thema, das derzeit alle bewegt und deshalb mehrfach im Programm auftaucht: Generative KI, also ChatGPT. Der Titel des ersten Vortrags hierzu lautet provokant: „Jetzt kommt die Zeit der Klon-Armee der Super-Anwälte!“ Was in Referaten, Workshops und weiteren Formaten diskutiert wird, lässt sich in der Fachausstellung mit einschlägigen Tools ausprobieren. Da bei solchen Events auch Networking und Socialising nicht zu kurz kommen dürfen, findet zwischen den beiden Kongresstagen ein Abendprogramm mit Dinner und Party statt.
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