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Die Termine der 16. Kalenderwoche
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picture alliance / dpa | Uli Deck

Vor über einem Vierteljahrhundert haben Mitglieder der Band Kraftwerk den Hip-Hop-Künstler und Produzenten Moses Pelham verklagt – weil er eine zweisekündige Musiksequenz von ihnen in ein anderes Lied eingebaut hat. Zum zweiten Mal wird der EuGH nun dem BGH erläutern, wann „Sampling“ und „Pastiches“ erlaubt sind. Das BAG urteilt über den umstrittenen Wegfall von Arbeitsverträgen für Trainer, wenn Abstieg und Lizenzentzug ihrer Mannschaft drohen. Und zum 24. Mal treffen sich Justizjuristen in Weimar zum 24. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag.

8. Apr 2026

Prozessmonster. Dies ist eine der ältesten Rechts­streitigkeiten in der Geschichte der Bundesrepublik – allenfalls vergleichbar mit dem schier unendlichen ­Kapitalanleger-Musterverfahren um den zweiten Börsengang der Deutschen Telekom. Am 14.4. urteilt der EuGH auf Vorlage des BGH über eine zweisekündige Rhythmussequenz aus dem Musikstück „Metall auf Metall“ der Band Kraftwerk, die der Hip-Hop-Künstler und Produzent Moses Pelham im Jahr 1997 für den Song „Nur mir“ der Rapperin Sabrina Setlur genutzt hat. Seit Kraftwerk-Mitglieder 1999 beim LG Hamburg Klage wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung erhoben haben, läuft die Prozessmaschine. Die Stichwörter, um das sich alles dreht, lauten: „Sampling“ (der Einbau kurzer Tonsequenzen in ein ganz anderes Werk) und „Pastiche“ (die Imitation eines Kunstwerks in so ziemlich jeglicher Form). Allein der BGH hat schon fünfmal in dieser Sache entschieden, das BVerfG und der EuGH sind derzeit jeweils zum zweiten Mal damit befasst.

Nun werden die Europarichter den Karlsruher Kollegen abermals Fragen beantworten, deren anschließende Umsetzung hoffentlich zum Schlussstrich führt. Im Urteil „Pelham I“ (auch bekannt als „Metall auf Metall III“; NJW 2019, 2913 mAnm Schulze) entschieden die ­Luxemburger auf Vorlage des BGH, dass die Nutzung solcher „Samples“ aus bestehenden Tonträgern in neuen Musikstücken prinzipiell unter das ausschließ­liche Vervielfältigungsrecht der ursprünglichen Hersteller fällt. Entsprechend benötige ein Dritter dafür deren Erlaubnis – andernfalls würde er deren ausschließliches Recht verletzen. Aber den obersten Zivilrichtern Deutschlands reichte das noch nicht. Jetzt möchten sie wissen, ob die Wiederverwendung auch ohne Genehmigung zulässig sein könnte, und zwar aufgrund der Ausnahme für die Nutzung „zum Zweck des (…) Pastiches“ in § 51a UrhG. So schon das OLG Hamburg. Generalanwalt Nicholas Emiliou hat in seinen Schlussanträgen (GRUR-RS 2025, 1320) die Ur­heberrechtslinie 2001/29/EG eher liberal ausgelegt (s. dazu das Interview „Rechtsstreitigkeiten älter als Du“ mit Moses Pelham NJW-aktuell H. 11/2025, 12 ff.).

Abwärts. Durfte der Abstieg der 1. Bundesliga-Handballmannschaft des Bergischen Handball Clubs 06e.V. (BHC 06) dazu führen, dass der Trainer und sein Assistent automatisch arbeitslos wurden? Darüber richtet am 15.4. das BAG. Deren Anstellungsvertrag bis Mitte 2028 (Monatsgehalt des Chefs brutto 10.300 EUR) stand unter der auflösenden Bedingung, dass der Klub nicht nach unten rutscht und somit die Lizenz gefährdet ist. Als der Arbeitgeber dies gegen Ende der Spielzeit für die Saison 2024/2025 kommen sah (nur Ersteres trat dann ein), sprach er die beiden Entlassungen aus. Das ArbG Solingen und das LAG Düsseldorf gaben ­ihnen recht. Denn die Vereinbarung einer wirksamen Ligaklausel werde überwiegend kritisch betrachtet, ordnet Jan Hufert dies ein (NZA-RR 2025, 493).

Justizkongress. Der 24. Deutsche Richter- und Staatsanwaltstag trifft sich vom 15.– 17.4. in Weimar. Das Motto: „Rettet den Rechtsstaat“. Die Veranstaltung des Deutschen Richterbunds (DRB) findet nur in dem ungewöhnlichen Rhythmus von drei Jahren statt. Eröffnet wird er von BGH-Präsidentin Bettina Limperg, die übrigens Ende August altersbedingt aus dem Amt scheidet, mit dem provokanten Vortrag: „Ist das Rechtsstaat oder kann das weg?“

Noch mehr. Der BFH kümmert sich um einen „Kantinennutzungsvertrag“ sowie um Verlustabzugsbeschränkungen in EStG, KStG und GewStG, das BAG überdies um Vergütungsansprüche freigestellter Betriebsräte und um Kopien personenbezogener Daten einer Compliance-Beauftragten. Der EuGH hat es zudem zu tun mit dem bayerischen Familiengeld, dessen Höhe nach dem Wohnsitzland von Kleinkindern in der EU unterschied. Vom 15.– 17.4. versammelt sich schon wieder der Bundestag.

 

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Prof. Dr. Joachim Jahn ist Honorarprofessor an der Universität Mannheim.