Prozessmonster. Dies ist eine der ältesten Rechtsstreitigkeiten in der Geschichte der Bundesrepublik – allenfalls vergleichbar mit dem schier unendlichen Kapitalanleger-Musterverfahren um den zweiten Börsengang der Deutschen Telekom. Am 14.4. urteilt der EuGH auf Vorlage des BGH über eine zweisekündige Rhythmussequenz aus dem Musikstück „Metall auf Metall“ der Band Kraftwerk, die der Hip-Hop-Künstler und Produzent Moses Pelham im Jahr 1997 für den Song „Nur mir“ der Rapperin Sabrina Setlur genutzt hat. Seit Kraftwerk-Mitglieder 1999 beim LG Hamburg Klage wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung erhoben haben, läuft die Prozessmaschine. Die Stichwörter, um das sich alles dreht, lauten: „Sampling“ (der Einbau kurzer Tonsequenzen in ein ganz anderes Werk) und „Pastiche“ (die Imitation eines Kunstwerks in so ziemlich jeglicher Form). Allein der BGH hat schon fünfmal in dieser Sache entschieden, das BVerfG und der EuGH sind derzeit jeweils zum zweiten Mal damit befasst.
Nun werden die Europarichter den Karlsruher Kollegen abermals Fragen beantworten, deren anschließende Umsetzung hoffentlich zum Schlussstrich führt. Im Urteil „Pelham I“ (auch bekannt als „Metall auf Metall III“; NJW 2019, 2913 mAnm Schulze) entschieden die Luxemburger auf Vorlage des BGH, dass die Nutzung solcher „Samples“ aus bestehenden Tonträgern in neuen Musikstücken prinzipiell unter das ausschließliche Vervielfältigungsrecht der ursprünglichen Hersteller fällt. Entsprechend benötige ein Dritter dafür deren Erlaubnis – andernfalls würde er deren ausschließliches Recht verletzen. Aber den obersten Zivilrichtern Deutschlands reichte das noch nicht. Jetzt möchten sie wissen, ob die Wiederverwendung auch ohne Genehmigung zulässig sein könnte, und zwar aufgrund der Ausnahme für die Nutzung „zum Zweck des (…) Pastiches“ in § 51a UrhG. So schon das OLG Hamburg. Generalanwalt Nicholas Emiliou hat in seinen Schlussanträgen (GRUR-RS 2025, 1320) die Urheberrechtslinie 2001/29/EG eher liberal ausgelegt (s. dazu das Interview „Rechtsstreitigkeiten älter als Du“ mit Moses Pelham NJW-aktuell H. 11/2025, 12 ff.).
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