Klimakläger. Die mündliche Verhandlung begann im November 2017, siebeneinhalb Jahre später wollte das OLG Hamm am 14.4. eine Entscheidung verkünden. Wegen eines Befangenheitsantrags gegen einen der Gutachter hat es den Termin nun kurzfristig auf den 28.5. verschoben.* Geklagt hat ein Bergführer und Bauer aus Peru, der von der RWE AG Geld für Schutzmaßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels fordert. Saúl Lliuya hält die Emissionen des deutschen Energiekonzerns für mitverantwortlich für steigende Temperaturen und fürchtet ein Abschmelzen des Anden-Gletschers. Das könne den See oberhalb seines Hauses zum Überlaufen bringen und eine Flut- oder Schlammlawine auslösen. Dem will er durch Schutzmaßnahmen dort bzw. an dem Wohnhaus vorbeugen, dessen Miteigentümer er ist. Was den Prozess dermaßen verzögert hat, war zunächst eine „Augenscheinseinnahme“ durch zwei der beteiligten Richter im Hochgebirge in extrem dünner Luft. Und dann die vom Senat georderte Erstellung von zwei Gutachten. Mit Bodenproben und Drohnen-Aufnahmen kamen die Wissenschaftler allerdings zu dem Schluss, dass aus verschiedenen Gründen keine ernsthafte Gefahr drohe. Immerhin hatten die Oberrichter den Antrag auf Zahlungen als schlüssig eingestuft – unter anderem als Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gegen Störer nach § 1004 BGB.
Bejaht das Gericht trotz der Einschätzung der Experten ein relevantes Risiko für Saúl Lliuya, ist mit der Beweisaufnahme allerdings noch lange nicht Schluss: Weitere Experten sollen dann erforschen, ob dessen Behauptungen zur Mitverantwortung der Beklagten für die Zunahme der weltweiten Werte auf den Thermometern und für ein Abschmelzen des Gletschers zutreffen. Unterstützt von der Umweltorganisation Germanwatch, musste der Peruaner bislang einen Vorschuss von 320.000 EUR ans OLG stemmen. Bereits 2016 hatte das LG Essen sein Begehren abgeschmettert. Dass der Fall am Ende vor dem BGH landen wird, dürfte als sicher gelten. Die Anwältin des Klimaklägers, Roda Verheyen, zeigte sich zwar enttäuscht über das Ergebnis der bisherigen Studien. Doch habe sie eine Liste mit weiteren Emittenten in der Schublade, die sie ebenfalls vor den Kadi zerren will.
Feiertage. Am Karfreitag dürfen die meisten Juristen und Juristinnen es ruhiger angehen lassen. Am Sonntag morgen versteckt der Osterhase dann Eier und Süßigkeiten. Und am Ostermontag kommender Woche dürfte die Rechtspflege ebenfalls weitgehend stillstehen.
*Transparenzhinweis: Verschiebung des Verkündungstermins am 10.4.205 um 10.50 Uhr nachgetragen. jja.