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Die Termine der 15. Kalenderwoche
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Kann ein Verkäufer eines Oldtimers jegliche Sachmängelhaftung ausschließen, aber gleichzeitig behaupten, die Klimaanlage sei top? Das muss der BGH klären, weil im Streitfall Lüftung und Heizung dann doch ihre Macken hatten. Das BVerfG urteilt über die Rechte eines leiblichen Vaters gegenüber dem rechtlichen Papa. Gestritten wird außerdem über unerwünschte Reklamepost, Einnahmeausfälle von Hotelbetreibern durch Corona-Verbote und die Berechnung steuerbegünstigter Bereitschaftsdienste.

4. Apr 2024

Gewährleistung. Wer einen Oldtimer kauft, kann naturgemäß nicht davon ausgehen, dass die Bauteile noch taufrisch sind und deren Lebenserwartung entsprechend groß. Dennoch war der Käufer eines rund 40 Jahre alten Mercedes-Benz 380 SL mit einer Laufleistung von rund 150.000 km – Erstzulassung im Jahr 1981 – enttäuscht, als er nach zwei Monaten feststellte, dass die Klimaanlage defekt war. Die Reparatur des Kompressors kostete ihn 1.750 Euro, und die wollte er vom Verkäufer erstattet bekommen. Das Verlangen war nicht so abwegig, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag: Der private Anbieter hatte auf einer Online-Plattform ausdrücklich geschrieben: „Klimaanlage funktioniert einwandfrei.“ Allerdings folgte dann der nicht ungewöhnliche Satz: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.“

Was gilt denn nun? Die Vorinstanzen – das AG Wetzlar und das LG Limburg – ließen ihre Auslegungskünste spielen und wiesen die Klage ab. Schließlich müsse bei einem so alten Fahrzeug auch im Fall einer Beschaffenheitsvereinbarung – hier hinsichtlich Belüftung und Heizung – stets mit dem Auftreten von Instandsetzungsbedarf gerechnet werden. Das sei unvermeidlich und teilweise auch vom tatsächlichen Gebrauch unabhängig – selbst dann, wenn es sich um einen hochwertigen und gepflegten Pkw handele. Die Revision zum BGH, der am 10.4. darüber verhandeln will, ließen die Landrichter dennoch zu. Denn der hatte vor nicht allzu langer Zeit entschieden: Eine gleichzeitige Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit der Kaufsache einerseits und eines umfassenden Ausschlusses der Gewährleistung andererseits seien regelmäßig dahin auszulegen, dass der Gewährleistungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit gelten solle (NJW 2007, 1346). Damals ging es um ein bei einer Internetauktion mit dem Zusatz „Krad wird natürlich ohne Gewähr verkauft“ angepriesenes Motorrad, dessen Kilometerstand mit 30.000 Kilometern angegeben wurde. In Wirklichkeit waren es aber Meilen – und damit rund 1,6-mal soviel.

Väterrechte. Bislang kann der biologische Vater eines Kin­des den Status des recht­li­chen Papas nicht an­fechten, wenn Letzterer eine so­zia­le Bin­dung an den Spröss­ling hat. Das BVerfG verkündet am 9.4. seine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde da­gegen, die der Erste Senat im vergangenen September erörtert hat (NJW-aktuell H. 39/2023, 6). Für spätere Streitfälle dürfte das Verdikt freilich wenig Bedeutung haben: Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt (NJW-aktuell H. 5/2024, 8). Und darin heißt es: „Wer glaubt, leiblicher Vater zu sein, soll die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig auch dann anfechten können, wenn eine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zu dem anderen Mann besteht.“

Reklamepost. Wann ein immaterieller Schaden vorliegt, ist derzeit eine der großen Streitfragen rund um die DS-GVO. Der EuGH spricht am 11.4. sein Urteil über eine Vorlage des LG Saarbrücken. Ein Rechts­anwalt wehrt sich dagegen, dass er trotz mehrfachen Widerspruchs weiterhin Werbebriefe des juristischen Datenbankbetreibers Juris erhalten habe, dessen Kunde er ist oder war. Darin war jeweils eine individuelle zehnstellige Zeichenfolge abgedruckt, bei deren Eingabe auf der Internetseite des Betreibers Angaben über ihn erschienen. Neben Erstattung der Kosten für den als Zeugen des Testvorgangs hinzugezogenen Notar verlangt er nun auch Geld für die – wie er meint – rechtswidrige Verarbeitung seiner persönlichen Daten (Art. 8 GRCh iVm Art. 82 I DS-GVO).

Weiteres. Der BGH verhandelt am 11.4. über eine ­eigentlich schon für den Februar angesetzte Klage von Hotelbetreibern wegen Einnahmeausfällen durch Corona-Verbote (NJW-aktuell H. 5/2024, 6). Und der BFH berät am selben Tag über die Berechnung steuerbegünstigter Bereitschaftsdienste.

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Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung.