Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Befristungen. Die Berichtswoche ist die Vorosterwoche und vielerorts sind schon Schulferien. Die Einträge in den Juristen-Kalendern sind daher vergleichsweise spärlich. Der 7. Senat des BAG will indes vor dem Eiersuchen noch eine ganze Reihe von Verfahren verhandeln, die die Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung zum Gegenstand haben. Konkret geht es um die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das vereinbarte Befristungsende hinaus. Gleich zehn Parallelsachen sind am 5.4. in Erfurt terminiert. Die Verfahren betreffen Arbeitnehmer von Volkswagen. Die Kläger waren dort sachgrundlos befristet beschäftigt. Zuvor bestanden Arbeitsverhältnisse mit einem Personaldienstleister, der rechtlich selbstständig, aber mit VW wirtschaftlich verbunden ist. Während dieser Zeit waren sie als Leiharbeitnehmer beim Wolfsburger Autobauer eingesetzt. Die früheren Arbeitsverhältnisse waren zunächst befristet; die Kläger und der Personaldienstleister verlängerten die Befristung zweimal. In sieben Fällen enthielten die Arbeitsverträge eine Verweisung auf die Tarifverträge für Zeitarbeit zwischen der IG Metall und dem Personaldienstleister. Die Verleihdauer wurde in einem der Tarifverträge auf maximal 36 Monate verlängert. Die Kläger wandten sich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Fristablaufs und machten Rechtsmissbrauch und einen Verstoß gegen die europäische Richtlinie über Leiharbeit geltend. Das Arbeitsgericht wies sämtliche Klagen ab. Das LAG hat in sieben Fällen die Berufungen zurückgewiesen, jedoch die Revision zugelassen. In drei Verfahren hat es den Rechtsmitteln stattgegeben, weil in Bezug auf die Arbeitsverhältnisse der Parteien wegen fehlender Gewerkschaftszugehörigkeit der Kläger keine Tarifgebundenheit vorgelegen habe.
Juristenausbildung. Der allseits diskutierte Fachkräftemangel betrifft auch die Rechtsbranche. Prof. Dr. Matthias Kilian hat kürzlich im Editorial dieser Zeitschrift (NJW-aktuell H. 12/2023, 3) darauf hingewiesen, dass die Zahl der volljuristisch qualifizierten Absolventen kontinuierlich zurückgeht. Da der Kuchen der Volljuristen nur einmal gegessen werden könne, der Hunger in allen Berufssparten aber beständig wachse (die Justiz ruft ständig nach mehr Personal, große Anwaltskanzleien zahlen exorbitante Einstiegsgehälter, um Berufsanfänger zu rekrutieren, sogar die stolzen Notare plagen Nachwuchssorgen), müsse dringend über die Attraktivität der volljuristischen Ausbildung nachgedacht werden. Die vom Statistischen Bundesamt mittlerweile zu Zehntausenden in „alternativen juristischen Studiengängen“ nachgewiesenen Studenten hätten vor 20 Jahren noch klassisch Jura studiert, so Kilian. Hätten sie sich auch heute noch dazu entschieden, gäbe es nicht zu wenig Richter und rückläufige Anwaltszahlen. Anstatt über substanzielle Ausbildungsreformen nachzudenken, fließe die Energie indes in die Abschaffung von Abschichtungsmöglichkeiten, das Streichen von Ruhetagen im Examen oder den Kampf gegen vermeintliche „Jodeldiplome“. Am 1.4. beginnt das Sommersemester 2023 und ungeachtet der Kritik an der Juristenausbildung dürfen auch die Jurafakultäten wieder viele „Erstis“ begrüßen.
Juristenkarrieren. Wer in der Juristenausbildung schon vorangeschritten oder mit ihr fertig ist, kann vor Ostern seiner Karriere noch einen ordentlichen Schub verleihen. Dann findet mit der Juracon in Frankfurt eine der großen Karrieremessen statt. Solche Veranstaltungen sind längst kein Speeddating mehr, bei dem junge Juristinnen und Juristen von Stand zu Stand hecheln, um sich die Vorzüge der jeweiligen Arbeitgeber anzuhören und anschließend mit Taschen voller Giveaways und Visitenkarten die Heimreise anzutreten. Auf dem Event gibt es auch jede Menge Vorträge, Workshops und Coachingangebote, etwa Bewerbungs- und Kommunikationstrainings sowie Diskussionen über juristische Berufsbilder und Work-Life-Balance. Die Palette der anwesenden Kanzleien, Unternehmen und Institutionen ist breit gefächert, unter anderem präsentieren sich auch die Bundeswehr, das Bundeszentralamt für Steuern und diverse Ministerien als potenzielle Arbeitgeber für Juristen.
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