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Die Termine der 13. Kalenderwoche
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Klimaklagen sind weltweit eine Strategie, um die Politik zur Verringerung von Treibhausgasen zu zwingen: Der BGH entscheidet über einen Prozess der „Deutschen Umwelthilfe“ gegen BMW und Mercedes Benz. Die obersten Zivilrichter verkünden zudem ihre Urteile über Verschreibung und Versand von medizinischem Cannabis mittels einer Internet-Plattform sowie über ärztliche Ferndiagnosen. Über den Entzug eines Dienstwagens richtet das BAG.

18. Mrz 2026

Klimaklage. Nun ist es endlich soweit: Der BGH verkündet am 23.3. sein Urteil über die Klage der „Deutschen Umwelthilfe e.V.“ gegen die Bayerische Motoren Werke AG (BMW) und die Mercedes-Benz Group AG wegen deren Verbrennermotoren. Verhandelt haben die Karlsruher Richter bereits Anfang März (NJW-aktuell H. 9/2026, 6). Die Forderung: Die beiden Autobauer dürften bloß noch ein bestimmtes CO₂-Budget verbrauchen, denn sonst würden die Ziele des Pariser Klimaabkommens torpediert. Die Regelungen im deutschen Klimaschutzgesetz zu den erlaubten Mengen von Emissionen beschränkten schon vorab die Freiheit Einzelner – das müsse auch für die allzu schnelle Verringerung des globalen Kontingents durch weltweit agierende Konzerne gelten. Damit greifen BMW und Mercedes aus Sicht der klagenden DUH-Geschäfts­führer in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht ein, denn später würden weitreichende, ihre Freiheitsrechte einschränkende Maßnahmen zur Drosselung des Ausstoßes notwendig. Das Fazit der Umweltlobby: Die Hersteller haften als „mittelbare Handlungsstörer“ für die Klimagase aus den Auspuffrohren.

Ihre Argumentation knüpft an die Klimabeschlüsse des BVerfG mit deren Rechtsfigur der „intertemporale Freiheitssicherung“ an (NJW 2021, 1723). Dennoch machte der VI. Zivilsenat den Verbandsmanagern beim Austausch der Argumente im Gerichtssaal wenig Hoffnung: Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters äußerte große Zweifel an Budgets für Unternehmen, wie die taz meldete. Gesetzlich geregelte CO₂-Kontingente gebe es nur für den Staat Deutschland. Das BVerfG habe es bereits abgelehnt, die Klimapolitik der Bundesländer jeweils an eigenen Obergrenzen zu messen. Da wäre es erst recht zweifelhaft, wenn jetzt der BGH solche Limits für einzelne Produzenten festsetzen würde, so Seiters dem Bericht zufolge – das sei doch eher eine Angelegenheit des Gesetzgebers auf nationaler und europäischer Ebene. Schon die OLG München und Stuttgart hatten die Profikläger abgewiesen.

Verkündungen. Auch weitere Urteile geben die Karlsruhe Oberrichter in dieser Woche bekannt: Am 26.3. zu einer Internetplattform, die Ärzte und Versandapotheken für Verschreibung und Verkauf von medizinischem Cannabis vermittelt (NJW-aktuell H. 6/2026, 6). Am selben Tag über Werbung für Online-Diagnosen durch Ärzte in Deutschland etwa für Erektionsstörungen ohne persönlichen Kontakt zum Patienten – ebenfalls unter Vermittlung eines Portalbetreibers sowie in Zusammenarbeit mit einem Medikamentenverschicker. Und am 27.3. dazu, wann Wohnungseigentümer vor Maßnahmen zur Instandhaltung des Gemeinschafts­eigentums Vergleichsangebote von Handwerkern einholen müssen (NJW-aktuell H. 49/2025, 6).

Entzug. Ein Gebietsleiter für den Vertrieb eines Abrechnungsunternehmens musste nach der von ihm selbst ausgesprochenen Kündigung den Dienstwagen herausrücken, den er auch privat nutzen durfte. Zu Unrecht habe man das schon während seiner Freistellung verlangt, findet er, und fordert eine Entschädigung für den Nutzungsausfall in Höhe von 510 EUR im Monat. Das LAG Niedersachsen gab ihm recht, denn die entsprechende Vertragsklausel verstoße gegen AGB-Recht. Am 25.3. entscheidet das BAG.

Vieles mehr. Das BVerwG befindet über den Wunsch der AfD, dass die Stadt Nürnberg aus einem Bündnis gegen Rechtsextremismus austritt. Ferner geht es in Leipzig um zwei Streitigkeiten um Windkraftanlagen und um die Sicherstellung von Geld einer verbotenen Ortsgruppe der Rockervereinigung Outlaw Motorcycle Gang. Das BSG befasst sich mit Anwaltskosten bei überlangen Prozessen, überdies mit Wegeunfällen sowie der etwaigen Traumatisierung eines Leichenumbetters von Weltkriegstoten. Der BFH prüft eine Rückstellung für eine Kartellbuße, der EuGH antwortet auf Fragen des BFH zu Kosten für Druckvorlagen. Außerdem tagen Bundestag und Bundesrat.

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Prof. Dr. Joachim Jahn ist ständiger Autor der NJW.