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Die Termine der 13. Kalenderwoche
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Nach sechs Jahren findet wieder der Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar statt. Während sich die Justizjuristen vor Ort vor allem mit der Digitalisierung und Europa beschäftigen, wird anderswo weiter Recht gesprochen bzw. darüber verhandelt. Beim BGH etwa über die Zulässigkeit gespeicherter Schufa-Einträge, beim BAG über Ansprüche nach dem AGG und beim BVerwG über solche nach dem IFG.

22. Mrz 2023

Justizgipfel. Vom 29. bis zum 31.3. wird Weimar zum Treffpunkt der Justizjuristen. Im dortigen Kongresszentrum findet der 23. Deutsche Richter- und Staatsanwaltstag statt. Die kurz RiStA-Tag genannte Veranstaltung findet erstmals seit 2017 wieder statt. Der eigentlich dreijährige Turnus wurde durch die Corona-Pandemie durchbrochen. Unter dem Thema „Programmiertes Recht – absolute Gerechtigkeit?“ sollen die Herausforderungen einer digitalisierten Justiz diskutiert werden. Die Judikative ist dabei gerade im Clinch mit der Rechtspolitik, allen voran mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der zum Begrüßungsabend in Weimar erwartet wird. Dessen Vorstellungen zur finanziellen Förderung der Justiz durch einen Rechtsstaats- und Digitalpakt gehen dieser nicht weit genug. Zudem lehnen die Gerichte die aktuellen Pläne zur ­audiovisuellen Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung genauso geschlossen wie vehement ab. Ein weiterer Fokus der Tagung wird Europa sein. Hierzu werden EU-Justizkommissar Didier Reynders und der lettische Staatspräsident S.E. Egils Levits mit den Gästen des RiStA-Tages diskutieren. In der Eröffnungsveranstaltung verleiht der Deutsche Richterbund, der den Kongress veranstaltet, seinen Menschen­rechtspreis.

Datenlöschung. Der BGH will am 28.3. eine Entscheidung über die Löschung eines Schufa-Eintrags nach einer Privatinsolvenz verkünden. Der VI. Zivilsenat hatte in dem Verfahren am 14.2. mündlich verhandelt. Darin streitet sich die Wirtschaftsauskunftei mit einem früheren Selbstständigen, der 2013 Insolvenz anmelden musste. 2019 wurde ihm die Restschuldbefreiung erteilt, was in das bundesweite Insolvenzportal eingetragen wurde. Die Schufa rief die Daten dort ab und speicherte sie. Sein Antrag, die Daten zu löschen, lehnte sie unter Berufung auf die Verhaltensregeln für Wirtschaftsauskunfteien ab. Demnach werden solche Daten drei Jahre lang gespeichert und danach automatisch gelöscht. Das OLG Schleswig sah darin einen ­Widerspruch zu § 3 II InsBekV und bejahte aufgrund dessen einen Anspruch nach Art. 17 Id DS-GVO (Recht auf Vergessenwerden). In einem parallel am EuGH anhängigen Verfahren auf Vorlage des VG Wiesbaden hatte in der vergangenen Woche Generalanwalt Priit Pikamäe seine Schlussanträge vorgelegt (Rechtssachen C-26/22 und C-64/22). Auch er hält die längere Speicherung für rechtswidrig.

AGG und IFG. Viel los ist in der Berichtswoche auch beim BAG und beim BVerwG. In Erfurt befassen sich die Richter unter anderem mit einem Entschädigungsanspruch nach dem AGG wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion. Der Fall betrifft eine Erzieherin, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trug und in ­einem Bewerbungsverfahren für eine Stelle in einer städtischen Kindertagesstätte nicht zusichern wollte, dieses während der Dienstzeit abzulegen. Zudem geht es beim BAG in einer ganzen Reihe von Verfahren um Ansprüche auf tarifvertragliche Corona-Sonderzahlungen in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit.

In Leipzig wird unter anderem über den Zugang ­einer Nichtregierungsorganisation mit ihrem „Infobus für Flüchtlinge“ zu Aufnahmeeinrichtungen in Bayern verhandelt. Der Freistaat will dies erlauben, soweit es ähnlich einem „mandatierten Rechtsanwalt“ um angefragte Beratung von einem Asylbewerber geht. Den „anlassunabhängigen“ Zugang hat Bayern ebenso wie der VGH München verneint. Außerdem geht es um Schadensersatzansprüche von Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und der Gesundheit. In einem Fall geht es um vermeintliches Mobbing im Bundesnachrichtendienst nach der Geschlechtsumwandlung einer Bundesbeamtin. Zudem sind in zwei Verfahren über Ansprüche nach dem IFG mündliche Verhandlungen terminiert. Ein Verfahren betrifft den Zugang zu einer Weisung des (damaligen) Bundesjustizministe­riums an den Generalbundesanwalt wegen Verdachts des Landesverrats sowie zu Schriftverkehr und Gutachten in dieser Sache, ein weiteres den Zugang einer Journalistin, Historikerin und Publizistin zu Unterlagen von Altbundeskanzler Helmut Kohl.

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Red.