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Die Termine der 11. Kalenderwoche
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Um ein Archiv ihrer Verfolgung durch die Nazis streitet sich die Religionsgemeinschaft „Zeugen Jehovas“ mit dem Militärhistorischen Museum in Dresden. Der BGH muss entscheiden. Eine ehemalige RBB-Justiziarin, die wegen des Verdachts schwerer Pflichtverletzungen fristlos gekündigt wurde, hat vor dem BAG ein Ruhegeld verlangt. Dieses ist nach jetziger Ansicht der Sendeanstalt wegen eines besonders groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig. Doch im letzten Moment bliesen beide Seiten wegen laufender Vergleichsverhandlungen den Gerichtstermin ab.

4. Mrz 2026

NS-Terror. Sofort nach der Machtergreifung im Jahr 1933 begannen die Nationalsozialisten, Angehörige der Religionsgemeinschaft „Zeugen Jehovas“ wegen ­ihres entschiedenen Widerstands gegen das Regime zu verfolgen, zu verschleppen und zu ermorden. In Konzentrationslagern mussten sie als Kennzeichen für die verachteten „Bibelforscher“ einen „lila Winkel“ tragen. Dies traf von Anfang an auch ein Ehepaar mit elf Kindern, die Familie Kusserow aus Bad Lippspringe. Eine der Töchter dokumentierte dies von Anfang an durch Sammeln der entsprechenden Unterlagen. Bis zu ihrer eigenen Verhaftung 1944 fügte sie diesem Archiv Haftbefehle und (Todes-)Urteile gegen ihre Geschwister und Eltern sowie Fotos, Postkarten, Ausweise, Zeugnisse und andere Schriftstücke hinzu – insgesamt über 1.000 Zeichnungen, Abschiedsbriefe und geheime Gestapo-Berichte. 2008 bat eine Bundeseinrichtung einen der Söhne darum, das Material für eine Ausstellung ausleihen zu dürfen; er hatte auch ein Buch über das Familienschicksal veröffentlicht. Der jetzige Kläger – ein Verein jener Glaubensvereinigung – verwies sie auf jenen Bruder der Erblasserin, der damals Besitzer des Archivs war. 2009 verkaufte der Mann es an die Bundesrepublik. Derzeit befindet es sich im Militär­historischen Museum in Dresden.

Vor dem BGH verlangt am 13.3. die durch die Zeitschrift „Der Wachtturm“ bekannte Gruppierung als ­Erbin der 2005 verstorbenen Frau von der Bundes­republik die Herausgabe jener Dokumente. Der Prozess führt tief in das Sachenrecht hinein, wie die Vorinstanzen zeigen. Das OLG Köln hat die ursprünglichen Eigentums- und Besitzverhältnisse an dem Archiv dahinstehen lassen. Jedenfalls habe der deutsche Staat gemäß § 932 BGB gutgläubig Eigentum erworben – selbst wenn der Verkäufer es gestohlen haben sollte, was die „Zeugen Jehovas“ behaupten. Zwar schließe die Vorschrift den Eigentumsübergang bei abhandengekommenen Sachen aus, so die Richter aus der Domstadt. Doch könne dies „geheilt“ werden, indem sich der wahre Berechtigte nachträglich mit der dadurch geschaffenen Besitzsituation einverstanden erkläre (oder diese in vergleichbarer Form legitimiere). Was der Verein anlässlich der Ausleihbitte durch seinen Verweis auf den Bruder der Erblasserin nahegelegt habe.

Sendeanstalt. Der RBB steht wegen stattlicher Vergütungen sowie diverser sonstiger Vergünstigungen unter Beschuss. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger (eine frühere Moderatorin) und drei frühere Führungskräfte erhoben – darunter eine ehemalige juristische Direktorin. Im Jahr 2022 kündigte ihr der Sender fristlos wegen des Verdachts schwerer Pflichtverletzungen. Zudem seien die Regelungen zum Ruhegeld wegen eines besonders groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig; außerordentlich verwerflich sei ferner, dass der Vertrag unter Umgehung des Verwaltungsrats zustande gekommen sei. Die Justiziarin klagt nun unter anderem gegen ihre Entlassung und verlangt ein Ruhegeld. Während das ArbG Berlin sie abwies und sogar zu einer kleinen Nachzahlung vergatterte, gab ihr das LAG Berlin-Brandenburg in wesentlichen Punkten recht. Das letzte Wort sollte am 10.3. das BAG sprechen. Doch äußerst kurzfristig ließen die Streitparteien den Termin absagen, wie das Gericht am Vorabend mitteilte, weil sie doch noch auf eine Einigung hoffen.

Ansonsten. Der BGH verkündet seine Entscheidung über den Verkauf leerer Ersatztanks für E-Zigaretten ohne Alterscheck (NJW-aktuell H. 1–2/2026, 6). Das BSG urteilt über Kosten einer privaten Berufsfachschule sowie über den Wunsch von Eheleuten, nebeneinander bestattet zu werden. Der BFH verhandelt über Rechtsberatungskosten im Zuge einer Erbauseinandersetzung. Der EuGH beantwortet dem AG Schleswig Fragen zur Verfahrenskostenhilfe für einen Streit um eine Unterhaltssache. Das BVerwG befindet über eine Disziplinarklage gegen einen angeblich sexuell übergriffigen Oberregierungsrat gegenüber Praktikantinnen bei Feiern und einem Kollegen auf einer Herrentoilette sowie wegen mutmaßlich rassistischer Verhaltensweisen. Außerdem treffen sich der Mietgerichts- und der Strafverteidigertag.

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Prof. Dr. Joachim Jahn ist ständiger Autor der NJW.