NS-Terror. Sofort nach der Machtergreifung im Jahr 1933 begannen die Nationalsozialisten, Angehörige der Religionsgemeinschaft „Zeugen Jehovas“ wegen ihres entschiedenen Widerstands gegen das Regime zu verfolgen, zu verschleppen und zu ermorden. In Konzentrationslagern mussten sie als Kennzeichen für die verachteten „Bibelforscher“ einen „lila Winkel“ tragen. Dies traf von Anfang an auch ein Ehepaar mit elf Kindern, die Familie Kusserow aus Bad Lippspringe. Eine der Töchter dokumentierte dies von Anfang an durch Sammeln der entsprechenden Unterlagen. Bis zu ihrer eigenen Verhaftung 1944 fügte sie diesem Archiv Haftbefehle und (Todes-)Urteile gegen ihre Geschwister und Eltern sowie Fotos, Postkarten, Ausweise, Zeugnisse und andere Schriftstücke hinzu – insgesamt über 1.000 Zeichnungen, Abschiedsbriefe und geheime Gestapo-Berichte. 2008 bat eine Bundeseinrichtung einen der Söhne darum, das Material für eine Ausstellung ausleihen zu dürfen; er hatte auch ein Buch über das Familienschicksal veröffentlicht. Der jetzige Kläger – ein Verein jener Glaubensvereinigung – verwies sie auf jenen Bruder der Erblasserin, der damals Besitzer des Archivs war. 2009 verkaufte der Mann es an die Bundesrepublik. Derzeit befindet es sich im Militärhistorischen Museum in Dresden.
Vor dem BGH verlangt am 13.3. die durch die Zeitschrift „Der Wachtturm“ bekannte Gruppierung als Erbin der 2005 verstorbenen Frau von der Bundesrepublik die Herausgabe jener Dokumente. Der Prozess führt tief in das Sachenrecht hinein, wie die Vorinstanzen zeigen. Das OLG Köln hat die ursprünglichen Eigentums- und Besitzverhältnisse an dem Archiv dahinstehen lassen. Jedenfalls habe der deutsche Staat gemäß § 932 BGB gutgläubig Eigentum erworben – selbst wenn der Verkäufer es gestohlen haben sollte, was die „Zeugen Jehovas“ behaupten. Zwar schließe die Vorschrift den Eigentumsübergang bei abhandengekommenen Sachen aus, so die Richter aus der Domstadt. Doch könne dies „geheilt“ werden, indem sich der wahre Berechtigte nachträglich mit der dadurch geschaffenen Besitzsituation einverstanden erkläre (oder diese in vergleichbarer Form legitimiere). Was der Verein anlässlich der Ausleihbitte durch seinen Verweis auf den Bruder der Erblasserin nahegelegt habe.
Ansonsten. Der BGH verkündet seine Entscheidung über den Verkauf leerer Ersatztanks für E-Zigaretten ohne Alterscheck (NJW-aktuell H. 1–2/2026, 6). Das BSG urteilt über Kosten einer privaten Berufsfachschule sowie über den Wunsch von Eheleuten, nebeneinander bestattet zu werden. Der BFH verhandelt über Rechtsberatungskosten im Zuge einer Erbauseinandersetzung. Der EuGH beantwortet dem AG Schleswig Fragen zur Verfahrenskostenhilfe für einen Streit um eine Unterhaltssache. Das BVerwG befindet über eine Disziplinarklage gegen einen angeblich sexuell übergriffigen Oberregierungsrat gegenüber Praktikantinnen bei Feiern und einem Kollegen auf einer Herrentoilette sowie wegen mutmaßlich rassistischer Verhaltensweisen. Außerdem treffen sich der Mietgerichts- und der Strafverteidigertag.
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