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Die Termine der 10. Kalenderwoche
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Stefan Schurr / Adobe (KI-generiert)

Die Deutsche Umwelthilfe zieht vor dem BGH gegen BMW und Mercedes-Benz wegen deren Verbrennermotoren vor Gericht. Was der BND der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei einer Kontrolle zeigen muss, entscheidet das BVerwG. Über eine Entschädigung von Flugpassagieren befindet auf Wunsch des LG Düsseldorf der EuGH, ebenso auf Vorlage des VG Sigmaringen über die Abschiebung eines Syrers nach Italien.

25. Feb 2026

Verbrennermotoren. Klimaklagen sind weltweit zu einem Vehikel der strategischen Prozessführung geworden, und die Deutsche Umwelthilfe e.V. ist hier­zulande auf diesem Gebiet besonders aktiv. Die zieht gegen die Bayerische Motoren Werke AG (BMW) und die Mercedes-Benz Group AG vor Gericht. Der Verband meint, dass von den beiden Autoherstellern nur noch ein bestimmtes CO₂-Budget verbraucht werden dürfe, um die im Pariser Klimaabkommen festgelegten Ziele zu erreichen. Wenn die Regelungen im Klimaschutzgesetz zu den zulässigen Mengen von Emissionen dieses Treibhausgases wie ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen vorwirken könnten, müsse dies auch für den schnellen Verbrauch des globalen Kontingents durch international tätige Unternehmen und deren Verbrennermotoren gelten. Der Vorwurf: Durch die Aufzehrung eines zu großen Teils des verbleibenden Budgets griffen die Fahrzeughersteller rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger ein. Denn diese Aufzehrung beschränke die politischen Handlungsspielräume und mache später weitreichende, die Freiheitsrechte der Kläger einschränkende Maßnahmen zur CO₂-Reduktion notwendig. Ein Argument, das an die Klimabeschlüsse des BVerfG mit dessen Rechtsfigur der „intertemporale Freiheitssicherung“ anknüpft (NJW 2021, 1723). Ergo: Die Konzerne hafteten als mittelbare Handlungsstörer auch für den Ausstoß aus den Auspuffrohren.

Der BGH verhandelt am 2.3. über die Klagen. In den Vorinstanzen waren die durchgängig erfolglos, zuletzt bei den OLG München und Stuttgart. Die Sicherung des Einzelnen vor den Folgen des Klimawandels sei ­bislang nicht als Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber Eingriffen durch Dritte festgestellt worden, so die bajuwarischen Richter, und derzeit auch nicht verfassungsrechtlich geboten. § 906 I 2 BGB (Zuführung unwägbarer Stoffe) sehe in der Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Grenzwerten zumindest ein Indiz für die Unwesentlichkeit einer von einem anderen Grundstück ausgehenden Beeinträchtigung (ESG 2023, 370). Ähnlich sahen das deren Kollegen im Ländle (ESG 2023, 361).

Geheimdienstkontrolle. Mit einer ungewöhnlichen Konstellation hat es das BVerwG am 4.3. zu tun: Zwei Behörden desselben Rechtsträgers – der Bundesrepublik Deutschland – streiten miteinander. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) verlangt vor den Leipziger Richtern in erster und letzter Instanz vom BND Einblick in An­ordnungen individueller Aufklärungsmaßnahmen, die dessen Präsidenten vorbehalten sind. Konkret geht es um Computer-Network-Exploitation-Untersuchungen (CNE) im Rahmen der „Ausland-Ausland-Aufklärung“ – also Eingriffe mit technischen Mitteln in informationstechnische Systeme von Nichtdeutschen jenseits unserer Landesgrenzen. Der Geheimdienst hatte bei ­einem Kontrolltermin die Einsicht verweigert.

Europarichter. Auf Wunsch des LG Düsseldorf befindet das EuG am 4.3. über eine Entschädigung von zwei Passagieren von je 400 EUR, weil ihr Flug aus der nordrhein-westfälischen Hauptstadt mehr als drei Stunden zu spät im bulgarischen Varna endete. Die Betreibergesellschaft European Air Charter beruft sich demgegenüber auf außergewöhnliche Umstände, nämlich eine Überlastung des Sicherheitspersonals. Am Tag darauf urteilt der EuGH auf Vorlage des VG Sigmaringen über die Abschiebung eines Syrers nach Italien: Das BAMF hält die dortigen Behörden für die Prüfung des Asylantrags für zuständig. Das Innenministerium in Rom will jedoch entgegen der Dublin-III-Verordnung derzeit keine dort eingereisten Flüchtlinge zurücknehmen (NJW aktuell H. 35/2026, 6).

Zudem. Das BAG befasst sich mit zwei Betriebsratswahlen, der BFH mit Spezialinvestmentfonds und das BSG mit einem verweigerten Pflegegrad der höchsten Stufe.

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Prof. Dr. Joachim Jahn ist ständiger Autor der NJW.