Stromtrassen. Damit das BVerwG die zahlreichen Klagen gegen die Maßnahmen der Energiewende bewältigen kann, hat es seit vergangenem November einen zusätzlichen Senat. Schließlich will die Politik die Umstellung auf klimaneutrale Stromherstellung möglichst schnell bewältigen, und deshalb ist der neue 11. Senat auch meist zugleich in erster und letzter Instanz zuständig. Als sogenannter Energiesenat unter Vorsitz von Christoph Külpmann kümmert er sich um den Ausbau von Energieleitungen sowie um Streitigkeiten, die Vorhaben zur Errichtung und zur Anbindung von Terminals zum Import von Wasserstoff und Derivaten betreffen. Am 13.3. hat er drei solcher Fälle auf der Tagesordnung.
Zwei davon betreffen den Südostlink (offizielle Schreibweise: SuedOstLink), der Elektrizität aus dem windigen Norden der Republik, wo die Politik Kern- und Kohlekraftwerke abgeschaltet hat, in den industriereichen Süden leiten soll. In den beiden Verfahren prozessieren die oberfränkische Gemeinde Trogen sowie ein Grundstückseigner gegen den in Bayern gelegenen Abschnitt C (einem von vieren) der Trasse, der im oberpfälzischen Landkreis Schwandorf erneuerbare Energie für die Industrie abliefern soll. Rechtsgrundlage ist das „Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften“ (Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz – NABEG) aus dem Jahr 2011, das Vorgaben der EU umsetzte. Konkret geht es um den nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) festgelegten Korridor für die unterirdischen Stränge; außerdem um die Veränderungssperre, die die Bundesnetzagentur gegen alle Vorhaben oder baulichen Anlagen erlassen hat, die einer Verwirklichung des Projekts entgegenstehen würden, darunter auch erheblich wertsteigernden Veränderungen an betroffenen Grundstücken oder darauf befindlichen Bauten. Verhindern will die Bundesbehörde daher auch die geplante Erweiterung eines Wasserschutzgebiets. „Der Südostlink erhitzt seit sieben Jahren die Gemüter in ganz Nordbayern“, berichtete bereits 2021 anlässlich von Probebohrungen der Bayerische Rundfunk über die Proteste von Bürgerbewegungen. Das dritte Verfahren am selben Verhandlungstag in Leipzig richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 380-kV-Höchstspannungsleitung Stade – Landesbergen, die die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dem Übertragungsnetzbetreiber Tennet zugesagt hat.
Verbandsaktivitäten. Welche Auskünfte können Branchenangehörige von Verbänden verlangen, die dort nicht selbst Mitglied sind? Das BAG befasst sich am 13.3. mit der Klage eines Arbeitgeberverbands für Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks, der noch nie einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, ferner eines Unternehmens, das dort nicht Mitglied ist, sowie eines nicht gewerkschaftsgebundenen Arbeitnehmers. Sie wenden sich gegen die Urlaubskasse für diese Zunft sowie gegen deren Zusatzversorgungskasse. Die drei monieren einen zu hohen Verwaltungsaufwand der Einrichtungen und die strengen Voraussetzungen für die Auszahlung einer Tarifrente. Besonders ärgert sich das Klägertrio über einen musikalisch vertonten Imagefilm für eine Messe, der auf YouTube abrufbar ist. Die Beklagten wenden ein, der Videostreifen liege im betriebswirtschaftlichen Interesse der Mitglieder. Denn durch eine umfassende Aufklärung über ihre Leistungen profitierten sowohl Arbeitnehmer als auch -geber.
Krisenfirmen. Es ist wieder so weit: Vom 13.– 15.3. trifft sich der 21. Deutsche Insolvenzrechtstag. Verwalter und Sanierer, Richter und Wissenschaftler feiern den 25. Geburtstag der InsO und fragen: „Wie sind wir aufgestellt für das Insolvenzverfahren der Zukunft?“ Die Veranstaltung des DAV beginnt am Mittwoch in Berlin mit einem Begrüßungsabend nebst Preisverleihung im Tipi-Zelt am Bundeskanzleramt. Die Workshops und Podiumsdiskussionen blicken unter anderem auf überschuldete Verbraucher, das Wachstumschancengesetz, arbeitsrechtliche Aspekte von Firmenkrisen, die Gesundheitsreform, das eigene Berufsrecht und die Immobilienfinanzierung.
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