Kolumne
„Die Besten“
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© Frank Eidel

Viele rechnen immer noch in D-Mark, vor allem ältere Menschen, oder besser solche, deren Verständnis finanzieller Werte noch heute von der alten Währung geprägt ist. Unter Juristen gibt es überdurchschnittlich viele, ist aber nur eine Vermutung. Wenn diese lesen, dass ein Berufseinsteiger in einer US-Kanzlei heute 155.000 Euro verdienen kann, wird erst mal umgerechnet, um vollständig erfassen zu können, was das für ein immenser Betrag ist und wie lange es gedauert hatte, bis man selber ein Jahresgehalt von 303.153,65 DM erzielte, wenn man es denn überhaupt jemals erzielt hat.

7. Jun 2021

Die Junganwälte dieser Kanzlei bekommen auch noch einen Startbonus von 29.337,45 DM, also 15.000 Euro, den es in Justiz und Verwaltung auch nicht gibt. Von den vielen nichtjuristischen Berufen, deren Unverzichtbarkeit sich in der Pandemie erwiesen hat, mal ganz zu schweigen, aber für die wurde immerhin sehr nett vom Balkon geklatscht, was für Juristen eher selten passiert.

Also 170.000 Euro für einen Berufseinsteiger. Warum zahlt man so viel? Man wolle halt „die Besten“. Nun ja, Kommunikation war noch nie die Stärke von Wirtschaftskanzleien. Erfahrungsgemäß ziehen andere nach, was soll man machen. Es gibt keine guten oder aktuellen Vergleichsdaten, das Soldan-Institut hat zuletzt 2012 Gehälter erhoben, da lag das Durchschnittsgehalt in „Sozietäten“ bei 45.200 Euro, aber was sagt das schon. Nach der Juve/azur-Liste 2021 liegt derzeit das Einstiegsgrundgehalt bei den großen Wirtschaftskanzleien bei 83.000 Euro, die US-Kanzleien zahlen mehr, das wird im Bewerbermarkt als Schmerzensgeld bezeichnet. Aber auch 83.000 Euro ist nicht so schlecht, wenn man berücksichtigt, dass das Durchschnittsgehalt in Deutschland knapp 48.000 Euro beträgt. „Angestellte Anwälte in Einzelkanzleien“ (Kategorie des Soldan-Instituts) fänden auch das bundesdeutsche Durchschnittsgehalt super, denn viele liegen unter diesem Betrag.

Die Gehaltsspreizung ist nur ein Abbild der Umsatzspreizung: In den ertragsstärksten Wirtschaftskanzleien liegt der Umsatz pro Anwalt („UBT“) deutlich über 550.000 Euro. Das Soldan-Institut hatte für das Jahr 2017 deutschlandweit einen UBT von 114.620 Euro ermittelt. Das ist aber alles Klimpergeld gegen den Umsatz pro Anwalt in US-amerikanischen Kanzleien in Deutschland. In einem Ranking nach dem Umsatz pro Anwalt stehen auf den ersten zehn Plätzen ausschließlich US-Kanzleien, mit 928.000 Euro auf Platz 10 und 1.196.000 Euro auf Platz 1. Pro Anwalt wohlgemerkt, von der Green Bean (englisch für „blutiger Anfänger“) bis zum Top-Rainmaker. Ein Mitarbeiter mit 170.000 Euro Gehalt muss gut das Dreifache seines Gehalts einspielen, um sich zu rechnen, aber das erweist sich dann als gutes Investment.

Bezogen auf die Gehaltsspreizung bei Anwälten ist mal die Frage der Berufsethik aufgeworfen worden, aber das führte nicht weiter. Es wird ja nur zum berufsethischen Thema, wenn man vergleicht. Die einheitliche Anwaltschaft bewegt sich aber in völlig unterschiedlichen Teilmärkten, die nicht miteinander vergleichbar sind. Oder nicht mehr. •

Markus Hartung ist Rechtsanwalt und Mediator in Berlin, Senior Fellow des Bucerius Center on the Legal Profession und Mitglied des Berufsrechtsausschusses des DAV.