Kolumne
Anwalt ./. Anwalt
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Die Spaltung der Anwaltschaft war mal ein großes Thema. Zwischenzeitlich schien es überwunden. Aber jetzt flammt die Kontroverse wieder auf, was auch an dem Wettbewerbsdruck liegt, dem große und kleine Kanzleien ausgesetzt sind. In beiden Fällen kommt die Konkurrenz aber nicht aus der Anwaltschaft, sondern von außen.

22. Apr 2021

Erinnern Sie sich noch an die Sache mit der Spaltung der Anwaltschaft? Ok, ist auch lange her. Damals, im April 2005 war das: Das Handelsblatt berichtete unter der Überschrift „Anwaltschaft droht Spaltung – ein Konflikt Groß gegen Klein“ über eine Studie, die sich erstmals mit der personellen Zusammensetzung der Satzungsversammlung befasst und ermittelt hatte, dass von den damals 137 Mitgliedern nur sechs aus Großkanzleien stammten. Kurz darauf zog Martin Huff, damals Chefredakteur der NJW und heute Kammergeschäftsführer in Köln, nach und überschrieb einen Artikel in der Financial Times Deutschland mit „Die deutsche Anwaltschaft ist gespalten“. Da war natürlich was los. Es gab ein Hin und Her, wie ein heftiger Beziehungsknatsch, alle sagten sich das, was sie sich schon immer mal sagen wollten, Tränen flossen, aber am Ende ging es noch mal gut, was nicht zuletzt dem damaligen Präsidenten der BRAK zu verdanken war, der selber aus einer Großkanzlei
kam und die Streitenden kommunikativ sehr geschickt wieder einfing.

Das war vor 16 Jahren, man dachte, die Sache sei eigentlich erledigt. Große und Kleine gibt es immer noch, sie kommen sich kaum ins Gehege und sind keine Konkurrenten. Tatsächlich aber kämpfen sie mit gleichen Herausforderungen, nämlich mit der Digitalisierung und der unter anderem dadurch bewirkten Veränderung der Wertschätzung anwaltlicher Arbeit. Es macht sich sehr unterschiedlich bemerkbar, lässt sich aber auf denselben Kern zurückführen. Digitalisierung bei Verbraucheranwälten zeigt sich in erster Linie durch neue Wettbewerber, die mit innovativer Software sowie geschützt durch Inkassolizenz und BGH losziehen und erfolgreich Leistungen anbieten, die Anwälte nicht anbieten können. Bei den Großen gibt es kein flightright.de oder wenigermiete.de, dafür aber die Big4 und sogenannte Law Companies, die ihnen ohne Grenzen des anwaltlichen Berufsrechts heftige ´Konkurrenz machen und sie zwingen, sich ihrerseits neu aufzustellen und ihr Leistungsangebot zu überdenken. Trotzdem: Großkanzleien sehen das RDG eher leidenschaftslos, weil sie dadurch noch nie besonders geschützt wurden und darüber hinaus längst ihre Lektion gelernt haben: Innovation hält man nicht durch Regulierung auf, Mandanten sind an gesetzlich geschützter Rückständigkeit nicht interessiert.

Jedenfalls alles kein Grund für Große und Kleine, nicht miteinander klarzukommen. Aber gerade begab es sich zu Düsseldorf, dass Kleine die Großen unter Beschuss nahmen: das seien nämlich keine normalen Anwälte und würden nur Klientelpolitik betreiben. Die Kleinen, also die Normalen, benötigten Hilfe im Überlebenskampf gegen den wachsenden Druck von Legal Tech und anwaltsfremden Dienstleistern. Na gut, war jetzt kein Wiederaufleben der Spaltungsdebatte, sondern Wahlkampfgetöse bei den Neuwahlen des Düsseldorfer Kammervorstands. Ergebnis: 86% der wahlberechtigten Anwälte haben diesem Geklingel die kalte Schulter gezeigt und an der Wahl gar nicht erst teilgenommen.

Markus Hartung ist Rechtsanwalt und Mediator in Berlin, Senior Fellow des Bucerius Center on the Legal Profession und Mitglied des Berufsrechtsausschusses des DAV.