So hat Ende Januar ein Systemausfall in Niedersachsen für Schlagzeilen gesorgt. Weil die meisten Justizbediensteten wegen des Schneesturms Ellie im heimischen Büro gearbeitet haben, ist das Justiznetz in die Knie gegangen. Der elektronische Rechtsverkehr ist Medienberichten zufolge mehr als eine Woche lang gestört gewesen, zeitweise sei die Kommunikation der Gerichte und Staatsanwaltschaften nahezu zum Erliegen gekommen. Die Episode zeigt, dass die Digitalisierung der Justiz weiterhin holprig verläuft. Während die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), und andere Ministerien den Umstieg auf die E-Akte zum Jahresbeginn als „Meilenstein in der Digitalisierung“ gefeiert haben, ist das Stimmungsbild in der Justiz weniger euphorisch.
Die Deutsche Richterzeitung hat Justizjuristen in allen Bundesländern befragt, wie sie den Umsetzungsstand bei der Digitalisierung bewerten. Was sich wie ein roter Faden durch alle Antworten zieht: Der Umstieg auf die E-Akte wird voll befürwortet und als Fortschritt gesehen, niemand will zurück zur Papierakte. Zahlreiche Auskünfte beklagen aber, dass die E-Akte in der Justiz deutlich hinter den heutigen technischen Möglichkeiten zurückbleibt. Veraltete, fehleranfällige und umständliche Programme bremsen die tägliche Arbeit noch zu häufig aus. Medienbrüche und Hunderttausende Stunden am Scanner pro Jahr, um Schreiben von Klägern, Beklagten oder Behörden in die E-Akte einzupflegen, machen den elektronischen Rechtsverkehr zum Geduldsspiel.
Performance- und Stabilitätsprobleme sorgen für Frust
In Bayern etwa haben „Performance- und Stabilitätsprobleme“ der Programme zuletzt wiederholt für Frust gesorgt. Die E-Akte sei von Ausfällen betroffen gewesen oder habe so langsam reagiert, dass Nutzer faktisch nicht damit arbeiten konnten. In anderen Fällen sei die Einwahl ins Justiznetz gestört gewesen. Der Richterverein Bayerns spricht von einem „bestimmenden Thema“ des vergangenen Jahres. Es seien zwar Maßnahmen durch das Justizministerium ergriffen worden, zu größeren Ausfällen sei es aber weiterhin gekommen. Auch aus Baden-Württemberg kommt Kritik. Es bestünden „ganz erhebliche Probleme bei der Performance der Anwendungen“. Sowohl die Reaktionszeiten als auch die Stabilität seien nicht zufriedenstellend. Zudem erschwerten Medienbrüche die Arbeit, etwa wenn Akten durch die Bundespolizei, den Zoll oder kleinere Ordnungsämter zugeliefert würden. Angesichts dieser Unzulänglichkeiten sei eine spürbare Entlastung durch den Umstieg auf die E-Akte noch nicht festzustellen. Moniert wird auch, dass der elektronische Rechtsverkehr zu schnell an seine Kapazitätsgrenzen stößt, insbesondere bei Großverfahren, bei dicken Verwaltungsakten oder bei großen Beweismitteldateien. Das deckt sich mit Auskünften aus Hamburg. Dort müssen größere Bild- oder Videodateien per Post oder Boten auf einem USB-Stick ins Gericht geschickt werden, weil sie nicht elektronisch eingereicht werden können. Die Kritik aus der Richter- und Staatsanwaltschaft Nordrhein-Westfalens wie aus anderen Bundesländern greift ebenfalls die Stichworte Performance, Medienbrüche und Nutzerfreundlichkeit auf. „Die Funktionalitäten der Justizsoftware zur digitalen Durchdringung und Bearbeitung der Dokumente sind so reduziert, dass die Bearbeitung etwa von größeren Strafverfahren oder auch Zivilprozessen nicht möglich ist“, heißt es aus NRW. Viele Anwaltsschriftsätze seien echte elektronische Dokumente, mit vielen Funktionalitäten wie einem ausklappbaren Inhaltsverzeichnis, Verlinkungen oder Sprungmarken. Sobald sie bei der Justiz ankommen, würden die Dokumente aber vieler Funktionen beraubt. Verbesserungsvorschläge hierzu würden viel zu wenig umgesetzt. Auch aus Bayern kommt die Klage, es fehle eine „echte elektronische Akte“.
Die aktuelle Umfrage zeigt einmal mehr, dass der digitale Wandel in der Justiz noch zu schleppend verläuft. Mit einer zersplitterten, fragilen IT-Landschaft, einem holprigen Datenaustausch mit der Polizei und anderen Behörden sowie einer E-Akte auf dem technischen Stand von vor 15 Jahren wird es kaum gelingen, die Justiz digital anschlussfähig zu machen. Umso mehr setzt sie darauf, dass der neue Bund-Länder-Rechtsstaatspakt jetzt zu einem echten Digitalisierungsschub führt. Der für dieses Jahr angekündigte Aufbau einer bundeseinheitlichen Justiz-Cloud ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Dieser Inhalt ist zuerst in der NJW erschienen. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
