Dass Anwälte in Großkanzleien gut verdienen, ist kein Geheimnis. Attraktive Einkünfte lassen sich aber auch in Einzelkanzleien sowie in kleineren Sozietäten erzielen, wenn das Geschäftsmodell stimmt. Der alle zwei Jahre von der BRAK beauftragte STAR-Bericht des Nürnberger Instituts für Freie Berufe belegt für 2025 auf Grundlage einer Umfrage in der Anwaltschaft ein Jahr zuvor zunächst einen grundsätzlichen Aufwärtstrend bei den Einkünften selbstständiger Anwälte, aber auch erhebliche Unterschiede. Wie bereits in den Vorberichten sind der Standort und dessen Größe, Spezialisierung, Alter und leider auch das Geschlecht entscheidend für die Höhe des Einkommens. Damit manifestiert sich eine seit Jahren vorhersehbare Entwicklung. Der Osten wird, auch was die Einkommen betrifft, abgehängt.
Entscheidende Faktoren des Einkommens
Der persönliche Gewinn selbstständig tätiger Anwälte lag 2024 im Durchschnitt bei 106.000 EUR, in den alten Bundesländern mit 114.000 EUR deutlich höher als in den neuen Bundesländern mit 77.000 EUR. Bezogen auf Standort, Kanzleiorganisation, Spezialisierung und Erfahrung ist das Gefälle besonders deutlich. Fachanwälte in Vollzeit verdienten im Westen im Durchschnitt mit 133.000 EUR mehr als doppelt so viel wie nicht spezialisierte Anwälte mit 62.000 EUR. Im Osten beläuft sich die Spreizung auf 96.000 zu 49.000 EUR. Immerhin gaben nur ca. 16 % der Befragten an, sich weder spezialisiert zu haben noch über einen Fachanwaltstitel zu verfügen. In Sozietäten, in denen rund ein Drittel der Befragten tätig sind, konnten im Durchschnitt 171.000 EUR im Westen und im Osten 108.000 EUR persönlich erzielt werden. Dabei ist der Einfluss der Ortswahl auf das Einkommen erheblich. Denn in Großstädten ist dieses gegenüber ländlichen Regionen und Kleinstädten mit 126.000 EUR gegenüber 90.000 EUR im Westen bzw. 93.000 EUR gegenüber 61.000 EUR im Osten, um ein Drittel höher. Es darf deshalb auch nicht überraschen, dass ca. zwei Drittel der Befragten ihren Kanzleisitz in Großstädten und nur rund 15 % auf dem Land haben. Ebenso signifikant ist die Einkommenskluft zwischen Männern und Frauen. Anwältinnen kommen bundesweit auf 73.000 EUR, während Anwälte 120.000 EUR verdienen. Im Osten erzielen Erstere durchschnittlich sogar nur 54.000 EUR. Dies mag auch an der Wochenarbeitszeit liegen. Anwältinnen arbeiten nach der Untersuchung mit ca. 30 % deutlich häufiger in Teilzeit im Bereich von 20 bis 39 Wochenstunden im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen (16 %).
Einfluss der Rechtsschutzversicherer
Überwiegend erzielt die Anwaltschaft ihren Umsatz durch außergerichtliche Beratung und Vertretung. 57 % des Umsatzes entfielen auf die Beratungstätigkeit, während im Durchschnitt 34 % durch gerichtliche Tätigkeit und 9 % sonstige Tätigkeiten, etwa im Notariat, erwirtschaftet wurden. Als Einnahmequellen sind Rechtsschutzversicherer sowie Prozess- und Verfahrenshilfe nicht unerheblich. Rund zwei Drittel der Befragten, in Sozietäten sogar mehr, gaben als Umsatzquelle die Übernahme der von ihnen berechneten Anwaltsgebühren durch Rechtsschutzversicherungen an, 45 % führten zudem Pkh und Vkh an. Für die Einkommensstruktur bedeuten diese Einnahmequellen einen Anteil von 27 %; 73 % des Umsatzes wurde im Mandatsverhältnis direkt generiert. Auch wenn Letztere der weitaus größere Anteil der Einkünfte sind, darf der Einfluss gerade der über die Rechtsschutzversicherungen generierten Einnahmen mit 18 % nicht unterschätzt werden. Wenn die Rechtsschutzversicherer Teile des Rechtsberatungsmarkts übernehmen sollten, wie zuletzt mit einem gescheiterten Vorstoß des bayerischen Justizministeriums in der Justizministerkonferenz im November 2025 versucht, könnte dies die Einkommen der selbstständig tätigen Anwaltschaft empfindlich treffen.
Interessant ist auch ein Blick auf das Abrechnungsverhalten. Denn 66 % der Anwälte rechnen auf Basis von Vergütungsvereinbarungen ab, davon die Hälfte über die Vereinbarung eines Zeithonorars, 16 % über den Gegenstandswert und 12 % mittels Pauschalvereinbarung. Das Erfolgshonorar spielt keine Rolle. Die Unterschiede sind auch hier im Bundesdurchschnitt deutlich. Je spezialisierter ein Anwalt ist, desto häufiger wird über ein Zeithonorar abgerechnet. Dies gilt auch im Vergleich zwischen Einzelkanzleien und Sozietäten und spricht dafür, dass insbesondere in kleinen Einheiten und auf dem Land weiter nach der Tabelle abgerechnet wird.
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