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  • Editorial Heft 4/2022

    Prof. Dr. Moritz Hennemann, MJur (Oxon.)
    Datenflüsse sind in datafizierten Gesellschaften Normalität. Damit einher gehen nicht nur mannigfaltige wohlfahrtssteigernde Effekte und gesamtgesellschaftliche Potenziale, sondern natürlich auch (neue) Risikolagen. Es besteht deswegen die Ordnungsaufgabe, die unterschiedlichen Interessen angemessen auszutarieren. In Anerkennung technischer und gesellschaftlicher Realitäten ist dabei eine Datenrealpolitik angezeigt. Gesellschafts-, wirtschafts-, industrie-, umwelt- sowie außen-, sicherheitsund verteidigungspolitische Fragestellungen sind zusammen und zusammenhängend zu denken. Die Kontextualität von Daten führt zur Kopplung unterschiedlicher Sub-Systeme. Agrardaten sind ökonomisch wie ökologisch relevant. Geodaten sind für Navigationsdienstleistungen ebenso von Bedeutung wie für militärische Zwecke. Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen und damit verbundene (potenzielle) Abhängigkeiten – von weltraumgestützter Kommunikationstechnik bis hin zu Datenformaten und DIN-Standards – sind stets mitzudenken. Umso mehr ist eine Entscheidung angezeigt, ob und in welcher Weise mit dem ‚Produktionsfaktor‘ Daten umgegangen wird.
     
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  • Editorial Heft 3/2022

    Prof. Dr. Elisa Hoven
    Im 21. Jahrhundert hat sich der gesellschaftliche Meinungsaustausch zu einem großen Teil in die digitale Sphäre verlagert. Polarisierende Themen wie Kriminalität, Migration, Klimawandeln oder Geschlechtergerechtigkeit werden in den sozialen Medien verhandelt. Dabei verändern physische Distanz und Anonymität die Gesprächskultur. Laut einer im Rahmen des Leipziger Forschungsprojekts „Digitaler Hass“ durchgeführten repräsentativen Bevölkerungsbefragung beobachten 79 Prozent der Nutzer, dass Kommentare im Internet zunehmend aggressiv werden1.  18 Prozent der Befragten haben selbst bereits digitalen Hass erlebt; bei den 16-30 jährigen sind es über 30 Prozent.
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  • Editorial Heft 2/2022

    Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M.
    Die Europäische Union entwickelt derzeit einen neuen Regelungsrahmen für digitale Märkte. Der Digital Markets Act (DMA) ist Teil dieses Rahmens und wird große Plattformbetreiber einer neuartigen Marktregulierung unterwerfen. Er zielt insbesondere auf die großen „Internetgiganten“, allen voran Google (bzw. Alphabet), Apple, Facebook (jetzt Meta) und Amazon, also die GAFA-Unternehmen.
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  • Editorial Heft 1/2022

    Prof. Dr. Susanne Beck, LL.M. (LSE)
    Die aktuellen technologischen Entwicklungen im Bereich der „Künstlichen Intelli-genz“ bzw. „Lernenden Systeme“ beschäftigen nicht nur die rechtswissenschaftliche Debatte nun schon seit einigen Jahren, auch in der Politik wird verstärkt über die Fortschritte derartiger Algorithmen diskutiert. Gerade in letzter Zeit schlägt sich das vermehrt in rechtspolitischen bzw. gesetzgeberischen Aktivitäten nieder, z.B. dem EU Artificial Intelligence Act1 , der EU-Verordnung zum Autonomen Fahren2 oder, auf nationaler Ebene, dem Gesetz zum Autonomen Fahren3.
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