Von Dr. Markus Kaulartz,
Seit zwei Jahren sind Anwälte verpflichtet, elektronisch mit den Gerichten zu kommunizieren. Dies bedeutet in der Praxis zumeist: mit dem beA. Rechtsanwalt Dr. Markus Kaulartz, einer der geschäftsführenden Herausgeber dieser Zeitschrift, war mit dem Postfach gerade richtig warm geworden, als er seine Karte verlor.
RDi: Wir haben Sie vor zwei Jahren schon mal zum beA befragt. Seitdem hat sich viel
geändert.
Kaulartz: Das ist wahr. Die beA-Karte ist ja so etwas wie die Superhelden-Karte der Anwälte geworden. Eine Nachricht ohne sie zu versenden, ist so, als würde man eine E-Mail ohne eingescannte Unterschrift auf den Weg bringen. Skandalös!
RDi: Blöd natürlich, wenn man die Karte verliert, wie bei Ihnen neulich. Wie ist das passiert?
Kaulartz: Ich kann es mir nicht erklären. Sie muss sich unter einer dicken Staubschicht aufgelöst haben. Oder sie hat mich verlassen, weil sie zu wenig Zuneigung erfahren hat. Beides ist möglich.
RDi: Wie ist es Ihnen überhaupt aufgefallen? Wollten Sie einen bösen Schriftsatz an einen fiesen Kollegen senden
Kaulartz: Nein, dafür nutzen wir immer das Format der einfachen E-Mail, das hat sich bewährt, auch international. Ist auch sehr niederschwellig. Und wirklich leicht bedienbar. Dass die beA-Karte nicht mehr da war, fiel mir auf, als ich ein paar Glitzer-Emojis signieren wollte.
RDi: Und wie ist es so ganz ohne beA-Karte?
Kaulartz: Nun ja, ohne beA-Karte fühlt man sich schon ein wenig leer und etwas zittrig.
RDi: Sie haben also eine neue Karte beantragt und konnten sich dann einloggen?
Kaulartz: Ich wollte mich einloggen, leider kam dann die Fehlermeldung, dass das Postfach bereits registriert sei. Das ist auch nicht verwunderlich, schließlich war es ja mein eigenes. Was mir die Meldung aber eigentlich sagen wollte, ist, dass ich die Karte erst entkoppeln muss, das wusste jedenfalls Google. Das Entkoppeln funktioniert per Telefon unter Nennung der SAFE-ID.
RDi: Diese hatten Sie zur Hand?
Kaulartz: Sie stand im beA-Ordner im Sekretariat.
RDi: Es gab sicher noch weitere Sicherheitshürden zu überwinden, oder? Schließlich erhält man mit der neuen beA-Karte ja Zugang zum Zentrum der Macht.
Kaulartz: Die Dame am Telefon wollte meinen Lieblingsfilm wissen. Da gibt es einige, leider hat ihr keiner gepasst.
RDi: Und nun dürfen Sie ohne beA-Karte arbeiten? Kaulartz: Das wäre ja zu schön. Nein, wenn man die Antwort nicht weiß, muss man auflegen und wird unter derselben Nummer zurückgerufen. Dann muss man keine Sicherheitsfrage mehr beantworten.
RDi: Warum sollte man es auch kompliziert machen, wenn es doch so einfach geht.
Kaulartz: Ja, man darf dann eine neue Antwort auf eine Sicherheitsfrage für künftige Fälle angeben.
RDi: Welchen Filmnamen haben Sie gewählt?
Kaulartz: Alcatraz.
RDi: Das ist gemein. Das beA ist doch eine enorme Arbeitserleichterung in der Praxis, auch wenn es
immer noch Gerichte zu geben scheint, die noch nicht alle Funktionen vollends ausreizen.
Kaulartz: Meiner Erfahrung nach drucken viele Gerichte die beA-Schriftsätze erstmal aus, neulich erst hat eine Kollegin ihren per beA versandten Schriftsatz nach dem Ende des Verfahrens per Briefpost zurückbekommen. Der Mitarbeiter einer Bundesbehörde teilte mir mit, ich solle lieber per Post kommunizieren, da er den Drucker im Homeoffice nicht nutzen dürfe und erst ins Büro fahren müsse, um meine PDFs auszudrucken.
RDi: Die Justiz denkt ja gerade über die Einführung einer KI nach …
Kaulartz: (signiert das Interview mit seiner beA-Karte und geht)