CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
jaheader_neu

Datentreuhänder EuroDaT

Von Dr. Stephan Bredt, Abteilungsleiter Wirtschaftsordnung, Finanzdienstleistungen, Börsenaufsicht im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Die Möglichkeiten zur Nutzung großer Datenmengen für innovative Entwicklungen bleiben in der EU gegenwärtig hinter China und USA zurück. Insbesondere ein großer rechtlicher Graubereich in Bezug auf zulässige Datenverarbeitung und -zusammenführung hemmt in erheblichem Umfang Investitionen und Innovation in Forschung, privatem und öffentlichem Sektor. Neuerdings wird vermehrt das Instrument eines Datentreuhänders als mögliche Lösung dieser Probleme diskutiert: in der Datenstrategie der Bundesregierung, in der EU-Gesetzgebung und zahlreichen Veröffentlichungen. Weder sind aber bisher der Begriff und die Handlungsreichweite solcher Datentreuhänder geklärt noch existieren sie derzeit.
Foto_Editorial_RDi_04_2022_Stephan_Bredt_WEBUm die Bildung von Big Data als Grundlage für KI-Anwendungen zu ermöglichen, arbeitet das Land Hessen gemeinsam mit Akteuren aus der Forschung, Unternehmen und dem öffentlichen Sektor im Rahmen von Gaia X auf Basis zweier durch die Bundesregierung geförderten Konsortien am Aufbau eines Datentreuhänders. Ziel des EuroDaT-Konsortiums ist es, mittels des Aufbaus eines Datentreuhänders den organisationsübergreifenden Austausch bzw. die Zusammenführung von Daten unter Wahrung der individuellen Datensouveränität zu ermöglichen. Es werden dafür dort, wie auch im zweiten Konsortium SafeFBDC, sehr unterschiedliche Anwendungsfälle von KI und Big Data entwickelt, die auf Grundlage dieses Datentreuhänders zur Anwendung kommen können, etwa bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Betrug oder der Verbesserung von ESG-Datenpools und Analysen.

Das Datentreuhänderprojekt wird durch drei Ziele geprägt: Erstens soll der Datentreuhänder rechtlich neuartig sein und dafür den Vorgaben des gerade neu entstehenden EU-Rechts entsprechen. Kerneigenschaften wie Neutralität, Altruismus oder fehlende Gewinnerzielungsabsicht werden in Rechtsform, Trägerschaft, Zielsetzungen und Governance-Regeln sowie der Vertragsgestaltung mit den Datengebern abzubilden sein. Zweitens sollen neuartige technische Instrumente und Prozesse zur Anwendung kommen. Der Datentreuhänder führt bspw. KI-Analyseleistung aus, ohne die Daten, das Analyseinstrument oder das Analyseergebnis selbst in auslesbarer Form zu sehen oder danach zu behalten. Zusätzlich werden für sensitive Daten unterschiedliche Wege der Datenzusammenführung und -analyse angeboten, mittels speziell verschlüsselter oder anonymisierte Daten und verteiltem Lernen. Drittens sollen diese neuartigen Verarbeitungsmethoden durch einen Datentreuhänder anhand der bestehenden und neuen Rechtsgrundlagen (datenschutz-)rechtlich neu bewertet werden und dadurch neue Handlungsoptionen eröffnen.

Das Projekt EuroDaT soll damit beitragen zu klären, ob Datentreuhänder dieser Gestaltung neben kommerziell betriebenen Datenverarbeitern und staatlichen Datenverarbeitungsstellen eine dritte, neue Erscheinungsform sein können, die sowohl das europäische Datenschutzrecht unter Beibehaltung seiner Grundsätze der Datensouveränität als auch europäische Unternehmen global wettbewerbsfähig weiterentwickeln.

Leseproben

RDi_Cover

RDi_2022_176-Aufsatz

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü