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Codiertes Recht

Von Dr. Hakke Hansen | Jan 19, 2026
Die Modernisierungsagenda der Bundesregierung beinhaltet auch das Vorhaben „Law as Code“. Angestoßen wurde es unter anderem durch die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND), die verspricht: „Deutschland kann noch in dieser Legislaturperiode das modernste Rechtssystem der Welt etablieren.“ Wir haben den dortigen Leiter der Initiative Dr. Hakke Hansen befragt.

RDi: Was genau bedeutet Law as Code?

Hansen: Wir verstehen darunter die digitale Bereitstellung des Rechts in einem interaktiven und dynamischen System und damit ein Alternativmodell zur seit drei Jahrzehnten praktizierten, anwendungsorientierten, projekt- und prozessspezifischen Digitalisierungsarbeit. Im Kern geht es um die Transformation des analogen Rechts in die digitale Welt – als verbindliche informatorische Infrastruktur, die allen Anwendern kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Law as Code ist die logisch zwingende Konsequenz aus der Forderung nach einer digitalen Anwendung des Rechts bei gleichzeitiger Medienbruchfreiheit.

RDi: Was sind die konkreten Vorteile?

Hansen: Seit Jahrzehnten wird die Digitalisierung der Rechtsanwendung den jeweiligen Anwendern überlassen, was zu vielfacher Parallelentwicklung, strukturellen Ineffizienzen und fehlender Interoperabilität geführt hat. Law as Code durchbricht dieses Prinzip, indem das Recht selbst als verbindliches digitales System bereitgestellt wird. Dadurch  entstehen unmittelbare Wiederverwendbarkeit, echte Interoperabilität und signifikante Effizienzgewinne. Zugleich legt Law as Code die Basis für eine automatisierbare Rechtsanwendung und damit für einen strukturellen Abbau von Bürokratie.

RDi: Wie funktioniert Law as Code?

Hansen: Rechtliche Vorgaben werden so modelliert, dass Normen, Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen formal logisch strukturiert, maschinenlesbar und automatisiert ausführbar sind. Dadurch lassen sich rechtliche Entscheidungen regelbasiert, transparent und reproduzierbar nach dem Wenn-Dann-Prinzip ableiten. Im Ergebnis wird Recht damit wie das Betriebssystem eines Computers nicht nur beschrieben, sondern als funktionsfähige digitale Infrastruktur bereitgestellt. Die rechtsstaatlichen Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit bleiben dabei vollständig gewahrt.

RDi: Folgt das Recht tatsächlich immer dem Wenn-Dann-Prinzip?

Hansen: Das Recht folgt in seiner Struktur stets einer logischen Entscheidungsarchitektur und ist damit grundsätzlich Wenn-Dann-fähig modellierbar. Aus Sicht der Normlogik ist uns bislang kein rechtlicher Regelungsbereich bekannt, der sich auf der Bereitstellungsebene nicht digital formalisiert abbilden ließe.

RDi: Automatisierte Rechtsanwendung widerspricht aber dem Dogma, dass in der Verwaltung und der Justiz die Letztentscheidung immer beim Menschen liegen muss.

Hansen: Die Frage, ob und in welcher Form automatisierte Rechtsanwendung zulässig ist, ist primär eine politisch-rechtliche Entscheidung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wir uns bereits heute in hochsensiblen Bereichen – etwa in der Flugsicherung oder der Medizintechnik – in erheblichem Umfang auf maschinelle Analyse und Entscheidungsprozesse verlassen. Ob und in welchem Maß eine menschliche Letztentscheidung erforderlich ist, sollte daher nicht abstrakt, sondern anhand der technischen Möglichkeiten, der politischen Interessen und der rechtlichen Gestaltbarkeit beurteilt werden. Sofern maschinelle Entscheidungen ebenso zuverlässig, sorgfältig und nachvollziehbar  sind wie menschliche, muss es sehr gute Gründe geben, um Einschränkungen ihrer Nutzung zu rechtfertigen. Unabhängig vom jeweiligen Automatisierungsgrad der Anwendungsebene schafft Law as Code ein transparentes,  nachvollziehbares und vollständig überprüfbares digitales Rechtssystem, das auf der Anwendungsebene jederzeit den Anforderungen des Human-in-the-Loop-Prinzips entspricht.

RDi: Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

Hansen: Damit noch in dieser Legislaturperiode das modernste Rechtssystem der Welt etabliert werden kann, braucht es erstens eine klare politische Entscheidung und zweitens die konsequente Nutzung der bereits vorhandenen Konzepte, Technologien und des verfügbaren Knowhows. Zentrale Voraussetzung ist, dass der Staat den grundlegenden Unterschied zwischen der Schaffung eines digitalen Systems und der Durchführung von Digitalisierungsprojekten erkennt und sein Handeln konsequent an dieser Erkenntnis ausrichtet. 

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