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Justiz-Services: Beratungshilfe & Fluggastrechte

Von RDi-Redaktion | Mai 15, 2025
In dieser Ausgabe der Rubrik Tech & Tools werden die Justiz-Services des Bundesministeriums der Justiz vorgestellt.

Welches Problem lösen die Justiz-Services?

Schon als angehender Jurist lernt man in der Regel schnell den Unterschied zwischen Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen. Unter dem Strich nützt es nicht viel, wenn der Gesetzgeber einerseits großartige Gesetzes erlässt, die super durchdacht sind und einen perfekten Interessenausgleich hinbekommen, die Bürger aber anderseits von ihren Rechten nichts wissen oder die Durchsetzung so komplex und undurchsichtig ist, dass die meisten Betroffenen von vornherein schon keine Lust mehr haben, sich darum zu kümmern.

Darum ist aktuell ein zu Recht viel diskutiertes Thema der sogenannte „Zugang zum Recht“ – oder ebenso verbreitet auf Englisch: „Access to Justice“ (A2J).

Wie genau funktionieren die Justiz-Services?

Die Justiz-Services sind ein Onlineangebot des Bundesministeriums der Justiz. Dieses Pilotprojekt ist auf der Webseite service.justiz.de verfügbar und bietet Bürgerinnen und Bürgern verschiedene digitale Dienste an, die unter anderem den Zugang zur Justiz erleichtern sollen.

Derzeit werden drei verschiedene Themen auf der Webseite abgedeckt. Es gibt Onlinedienste und Informationen rund um die Beratungshilfe, die Prozesskostenhilfe und für die Durchsetzung von Fluggastrechten.

Für den Fall, dass man eine anwaltliche Beratung braucht, aber das notwendige Kleingeld dafür fehlt, geben die Justiz-Services Informationen über die deutsche Beratungshilfe und welche Voraussetzungen man dafür erfüllen muss. Mit einem Vorab-Check kann man dann direkt prüfen, ob der Staat die Kosten übernimmt und im Anschluss auch gleich den Antrag auf Beratungshilfe digital ausfüllen.

Ein ähnliches Angebot gibt es auch für die staatliche Prozesskostenhilfe. Die Webseite informiert unter anderem über die Voraussetzungen und den Beantragungsprozess.

Schließlich gibt es auch eine Unterstützung zum Thema Fluggastrechte. Neben allgemeinen Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen man einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigungspauschale gegenüber einer Fluggesellschaft hat, gibt es auch hier einen Vorab-Check. Wenn man dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Anspruch besteht, wird einem geraten, die Fluggesellschaft erst einmal unter Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern. Wenn dies bereits probiert wurde oder erfolgslos bleibt, werden drei Möglichkeiten vorgeschlagen: Anwalt aufsuchen, Schlichtungsverfahren starten oder direkt ohne Anwalt eine Klage beim Amtsgericht einreichen. Wer sich dann für „Klagen ohne Anwalt“ interessiert, kriegt Informationen darüber, wie man eine Klageschrift erstellt und dann einreicht. Für die Einreichung wird unter anderem „Mein Justizpostfach“ empfohlen. Dieses digitale Postfach ermöglicht die verschlüsselte Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit der Justiz.

Was kosten die Justiz-Services?

Das Angebot ist kostenlos.

Wer steht hinter den Justiz-Services?

Die Justiz-Services werden derzeit im Rahmen eines Pilotprojekts des Bundesministeriums der Justiz entwickelt und erprobt. Dies erfolgt im Rahmen der Digitalisierungsprojekte „Digitale Rechtsantragstelle“ und „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“. Die DigitalService GmbH des Bundes ist dabei für die Umsetzung und den Betrieb der Webseite verantwortlich. Die Erprobung erfolgt zusätzlich in Projektpartnerschaft mit interessierten Ländern und Gerichten.

Wer sind die Konkurrenten?

Für das Thema Fluggastrechte gibt es eine ganze Reihe an privatwirtschaftlichen Anbietern am Markt. Diese behalten allerdings auch einen Teil der Entschädigungszahlung als Gebühr ein. Ansonsten kann man mit allen Fragen rund um Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Fluggastrechten auch immer zum Anwalt gehen. 

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