Von
RDi-Redaktion | Mai 15, 2025
In dieser Ausgabe der Rubrik Tech & Tools werden die Justiz-Services des Bundesministeriums der Justiz vorgestellt.
Welches Problem lösen die Justiz-Services?

Schon als angehender Jurist lernt man in der Regel schnell den Unterschied zwischen Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen. Unter dem Strich nützt es nicht viel, wenn der Gesetzgeber einerseits großartige Gesetzes erlässt, die super durchdacht sind und einen perfekten
Interessenausgleich hinbekommen, die Bürger aber anderseits von ihren Rechten nichts wissen oder die Durchsetzung so komplex und undurchsichtig ist, dass die meisten Betroffenen von vornherein schon keine Lust mehr
haben, sich darum zu kümmern.
Darum ist aktuell ein zu Recht viel diskutiertes Thema der
sogenannte „Zugang zum Recht“ – oder ebenso verbreitet
auf Englisch: „Access to Justice“ (A2J).
Wie genau funktionieren die Justiz-Services?
Die Justiz-Services sind
ein Onlineangebot des
Bundesministeriums der
Justiz. Dieses Pilotprojekt ist auf der Webseite
service.justiz.de verfügbar und bietet Bürgerinnen und Bürgern verschiedene
digitale Dienste an, die unter anderem den Zugang zur
Justiz erleichtern sollen.
Derzeit werden drei verschiedene Themen auf der Webseite abgedeckt. Es gibt Onlinedienste und Informationen rund um die Beratungshilfe, die Prozesskostenhilfe
und für die Durchsetzung von Fluggastrechten.
Für den Fall, dass man eine anwaltliche Beratung braucht,
aber das notwendige Kleingeld dafür fehlt, geben die Justiz-Services Informationen über die deutsche Beratungshilfe und welche Voraussetzungen man dafür erfüllen muss.
Mit einem Vorab-Check kann man dann direkt prüfen, ob
der Staat die Kosten übernimmt und im Anschluss auch
gleich den Antrag auf Beratungshilfe digital ausfüllen.
Ein ähnliches Angebot gibt es auch für die staatliche Prozesskostenhilfe. Die Webseite informiert unter anderem
über die Voraussetzungen und den Beantragungsprozess.
Schließlich gibt es auch eine Unterstützung zum Thema
Fluggastrechte. Neben allgemeinen Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen man einen Anspruch
auf eine finanzielle Entschädigungspauschale gegenüber
einer Fluggesellschaft hat, gibt es auch hier einen Vorab-Check. Wenn man dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass
ein Anspruch besteht, wird einem geraten, die Fluggesellschaft erst einmal unter Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern. Wenn dies bereits probiert wurde oder erfolgslos
bleibt, werden drei Möglichkeiten vorgeschlagen: Anwalt
aufsuchen, Schlichtungsverfahren starten oder direkt ohne
Anwalt eine Klage beim Amtsgericht einreichen. Wer
sich dann für „Klagen ohne Anwalt“ interessiert, kriegt
Informationen darüber, wie man eine Klageschrift erstellt
und dann einreicht. Für die Einreichung wird unter anderem „Mein Justizpostfach“ empfohlen. Dieses digitale
Postfach ermöglicht die
verschlüsselte Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit
der Justiz.
Was kosten die
Justiz-Services?
Das Angebot ist kostenlos.
Wer steht hinter den Justiz-Services?
Die Justiz-Services werden derzeit im Rahmen eines Pilotprojekts des Bundesministeriums der Justiz entwickelt und
erprobt. Dies erfolgt im Rahmen der Digitalisierungsprojekte „Digitale Rechtsantragstelle“ und „Zivilgerichtliches
Online-Verfahren“. Die DigitalService GmbH des Bundes
ist dabei für die Umsetzung und den Betrieb der Webseite
verantwortlich. Die Erprobung erfolgt zusätzlich in Projektpartnerschaft mit interessierten Ländern und Gerichten.
Wer sind die Konkurrenten?
Für das Thema Fluggastrechte gibt es eine ganze Reihe an
privatwirtschaftlichen Anbietern am Markt. Diese behalten allerdings auch einen Teil der Entschädigungszahlung
als Gebühr ein. Ansonsten kann man mit allen Fragen
rund um Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Fluggastrechten auch immer zum Anwalt gehen.