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Krypto-Staking

Von Maximilian Baron von König | Jul 08, 2024
Das Staking von Kryptowerten wird immer beliebter. Dabei werden die Digitalwährungen (Token oder Coins) auf der Blockchain gesperrt statt gehandelt. Die Inhaber von Kryptowerten werden dafür belohnt, die Betreiber profitieren, weil sie mit den gesperrten Coins Transaktionen verifizieren können. Fragen zum Konzept, den Dimensionen und den Gefahren des Stakings an Maximilian Baron von König, Product Manager an der Börse Stuttgart Digital.

RDi: Was ist Staking und wofür ist es erforderlich? Kann man es mit der Verzinsung einer Einlage vergleichen?

Baron von König: Staking ist ein essenzieller Mechanismus in Proof-of-Stake-Blockchains, der es Inhabern von Kryptowerten ermöglicht, ihre Coins vorübergehend für die Sicherstellung der Integrität und Netzwerksicherheit einzusetzen, um im Gegenzug Belohnungen in Form neuer Coins zu erhalten. 

Im Gegensatz zu festverzinslichen Anlageformen wie Staatsanleihen oder Festgeldkonten, bei denen die Erträge von vornherein feststehen, unterliegen Staking-Belohnungen einer gewissen Volatilität und hängen von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Aktivität im Protokoll oder der Effizienz der dahinter betriebenen Systeme bei der Transaktionsvalidierung. Es ließe sich eine gewisse Parallele zu flexiblen Tagesgeldkonten ziehen, wobei selbst hier die Mechanismen und Risiken grundverschieden sind.

RDi: Wie verbreitet ist Staking? Ist es ein wirtschaftlich relevanter Case und in welche Richtung wird es sich mittelfristig entwickeln?

Baron von König: Während Proof-of-Work lange Zeit der vorherrschende Konsensmechanismus war, hat die Bedeutung
von Proof-of-Stake stark zulegt. Zuletzt hat im Jahr 2022 der zweitgrößte Kryptowert nach Marktkapitalisierung,

Ethereum, ein starkes Zeichen gesetzt, indem auf Proof-of-Stake umgestiegen wurde. Die größten Entwicklungen passieren heute auf Protokollen wie Ethereum, Polygon oder Solana. Staking ist zweifellos ein wirtschaftlich relevanter Case. Es befinden sich über 250 Milliarden Euro an Kryptowerten im Staking und es werden Belohnungen von mehr als fünf Milliarden Euro pro Jahr erzeugt. Blackrock hat diese Chance bereits für sich erkannt und befindet sich im Anmeldeverfahren für einen Ether ETF. Der noch junge Markt und das Angebot entwickeln sich rasant weiter. Dabei entstehen nicht nur gänzlich neue, sehr spezialisierte Produkte, sondern der Zugang zum Staking wird massentauglich. 

RDi: Bislang ist Staking vor allem für institutionelle Gruppen interessant. Sind diese aus Ihrer Sicht valide? Wäre es als Dienstleistung auch für Verbraucher attraktiv?

Baron von König: Institutionelle Gruppen verfügen über die erforderlichen Ressourcen und Expertise, um schnell
Entscheidungen zu treffen, Risiken abzuwägen und entsprechende technische Umsetzungen zu schaffen. Allerdings
befinden wir uns schon jetzt in einer spannenden Phase. Der Zugang zum Staking ist nicht mehr so komplex wie vor einigen Jahren. Ein attraktives Produkt sieht nicht nur eine ansprechende Oberfläche vor, sondern sollte allen
Anforderungen an die Sicherheit und Regulatorik entsprechen. Bestenfalls wird der Verbraucher vor den Risiken des

Stakings geschützt.

RDi: Wo liegen die Risiken beim Staking?

Baron von König: Die Risiken können je nach gewähltem Setup unterschiedlich auftreten. Wer außerhalb der bekannten
Plattformen staken möchte, muss ein tiefes technisches Verständnis aufbringen. Der Betrieb der Hardware und Software ist aufwendig und komplex. Wenn man nicht nach den Protokollregeln „spielt“, kann es zum sogenannten „Slashing“ kommen. Das bedeutet ein Teil oder die gesamten im Staking befindlichen Kryptowerte können vollständig vom Protokoll entwertet werden. Dies ist ein eingebauter Schutzmechanismus, der insbesondere die Integrität der Blockchain schützt. Das kann aber auch schon bei unabsichtlich falscher technischer Handhabung passieren. Wer sich das nicht zutraut, sollte auf Anbieter zurückgreifen und besonders darauf achten, dass es eine regulierte Plattform ist, die zum einen die Kryptowerte mit ausgereiften Sicherheitskonzepten verwahrt aber auch die Risiken versichert. Auch wenn das Thema beim Verbraucher nicht so präsent ist, sollte ebenso darauf geachtet werden, ob im Falle einer Insolvenz selbst bei Staking ein Aussonderungsrecht § 47 InsO besteht. Das betrifft sowohl die treuhänderische Verwahrung als auch in diesem Zusammenhang stehende Staking. Ein Blick in die AGB nach der „Früchte-Lösung“ kann verraten, ob die entsprechenden Maßnahmen getroffen wurden.

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