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RDi-Redaktion | Okt 25, 2021
In dieser Rubrik werden Anwendungen vorgestellt, die den juristischen Alltag vereinfachen, ergänzen oder in sonstiger Weise verbessern können. Dabei handelt es sich überwiegend um kommerzielle Angebote. In dieser Ausgabe wird aus aktuellem Anlass der Vertragsgenerator Smartlaw vorgestellt, dessen Zulässigkeit der BGH gerade bejaht hat.
Welches Problem löst Smartlaw?
Zur Regelung von allen möglichen Lebenssachverhalten braucht man immer mal wieder schriftliche Verträge, einseitige Erklärungen oder sonstige rechtliche Dokumente. Um an entsprechende Entwürfe zu kommen, gab es bisher in der Regel zwei Möglichkeiten: Entweder man geht zum Anwalt, lässt sich professionell beraten und bekommt dann einen maßgeschneiderten Entwurf des gewünschten Dokuments. Oder man sucht eigenhändig in Ratgeberbüchern nach Tipps oder im Internet nach irgendwelchen PDF-Vorlagen und bastelt sich dann selbst was zusammen.
Der naheliegende Nachteil des Anwalts sind die Kosten. Zudem muss der anwaltliche Entwurf unter dem Strich auch nicht immer qualitativ extrem hochwertig sein. Dies soll insbesondere vorkommen, wenn Anwälte nebenbei Entwürfe in Rechtsgebieten erstellen, zu denen sie nicht regelmäßig beraten. Schließlich ist die Hinzuziehung eines Anwalts oft auch einfach aufwendig. Man muss erstmal einen passenden Anwalt finden, der einen als Mandanten annimmt, im Anschluss braucht man einen für alle Beteiligten passenden Termin und dann müssen die Unterlagen für den Termin zusammengestellt werden.
Der Nachteil beim Selbstmachen ist das nicht geringe Restrisiko, sich ziemlichen Blödsinn zusammenzukopieren. Ohne juristisches Hintergrundwissen fehlt oft das Verständnis dafür, was für einen Entwurf man eigentlich braucht, was darin stehen soll und woran man alles denken sollte. Im Ergebnis googlen dann viele beispielsweise einfach „Gebrauchtwagenkaufvertrag“ und nehmen das erste PDF-Dokument, was in der Trefferliste angezeigt wird, ohne zum Beispiel zu hinterfragen, ob die darin enthaltenen Regelungen den Verkäufer oder den Käufer bevorzugen.
Wie funktioniert Smartlaw?
Smartlaw ist ein sogenannter Vertragsgenerator im Internet. Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmen. Die Nutzer können zuerst bestimmte Dokumententypen auswählen. Gegenwärtig stehen insgesamt über 190 Vorlagen zur Verfügung. Danach kann man sich durch einen Fragenkatalog klicken und sonstige Eingaben tätigen. Im Hintergrund sollen sämtliche Eingaben währenddessen auf Plausibilität geprüft werden. Im Ergebnis erstellt dann der Generator einen auf die konkrete Situation zugeschnittenen Entwurf.
Die einzelnen Klauseln haben vorher entsprechende Mitarbeiter ausformuliert, zusammengestellt und mit den einzelnen Fragen verknüpft. Die Qualität des Ergebnisses hängt also weniger von der Technik ab – Entscheidungsbäume sind bekannt und bewährt – sondern vielmehr von dem menschlichen Input im Vorfeld.
Der Entwurf wird dann als Word- oder als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Man kann ihn dann entweder weiter bearbeiten und zum Unterschreiben ausdrucken oder digital signieren. Alles, was man also braucht, ist ein internetfähiges Gerät und gegebenenfalls einen Drucker.
Wer steht hinter Smartlaw?
Das Angebot Smartlaw wurde im Jahr 2012 gegründet und bereits kurz danach vom Wissens- und Informationsdienstleister Wolters Kluwer übernommen.
Was kostet Smartlaw?
Das Abo für den privaten Gebrauch gibt es bereits für 3,90 Euro im Monat. Das Business-Premium-Paket kostet 39,90 Euro im Monat. Zudem ist auch ein Einzelerwerb der Dokumente möglich.
Der Rechtsstreit um Smartlaw
Der BGH hat mit Urteil vom 9.9. 2021 (I ZR 113/20, PM Nr. 171/2021) entschieden, dass das Angebot mit dem RDG vereinbar ist (anders noch in erster Instanz das LG Köln, Urt. v. 8.10. 2019 – 33 O 35/19, BeckRS 2019, 23784). Die Entscheidung des BGH wird nach Vorliegen der Gründe in dieser Zeitschrift zusammengefasst und besprochen.