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  • 20 Jahre elektronische Form

    Prof. Dr. Thomas Riehm
    Am 1. August 2001, vor genau 20 Jahren, ist das „Gesetz zur Anpassung von Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr“ in Kraft getreten. Es brachte die elektronische Form (§ 126a BGB) und die Textform (§ 126b BGB) sowie die nominelle Gleichstellung der elektronischen Form der Schriftform (§ 126 III BGB) – die für die meisten Schriftformerfordernisse sogleich wieder ausgeschlossen wurde.
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