Am 1. August 2001, vor genau 20 Jahren, ist das „Gesetz zur Anpassung von Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr“ in Kraft getreten. Es brachte die elektronische Form (
§ 126a BGB) und die Textform (
§ 126b BGB) sowie die nominelle Gleichstellung der elektronischen Form der Schriftform (
§ 126 III BGB) – die für die meisten Schriftformerfordernisse sogleich wieder ausgeschlossen wurde.