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KI zwischen EU-Regulierung und vertraglichen Vereinbarungen

Von Jochen Scholten | Apr 01, 2021
.Auch in den nächsten Monaten lohnt sich ein Blick nach Brüssel: Es wird erwartet, dass die EU-Kommission einen Entwurf für den Regulierungsrahmen zum Thema Künstliche Intelligenz („KI“) vorlegt. Hierbei sollen zum einen die Risiken von KI adressiert werden, zum anderen will die Kommission aber auch die Entwicklung und Verwendung von KI in Europa fördern
Foto_Jochen_Scholten_WEBEin interessanter Aspekt wird sein, inwieweit dieser Rahmen sich an bereits eingeführten, vertraglichen Vereinbarungen von KI-Anbietern mit Vertragspartnern, die ihnen relevante Daten zur Verfügung stellen, orientiert. Schon heute besteht sowohl bei KI-Anbietern als auch bei Kunden Interesse, Daten für KI-Zwecke zugänglich zu machen und entsprechend zu nutzen. KI-Anbieter unterstützen dabei ihre eigene KI-Entwicklung, indem sie ihre Prozesse so gestalten, dass der Umgang mit Daten Dritter den aktuellen relevanten legalen Anforderungen entspricht und somit entsprechende Risiken vermieden werden. Ein wesentlicher Aspekt ist, dass das Vertrauen von Kunden in die Verwendung von KI gestärkt wird.

Ein Beispiel hierfür ist die sofortige Anonymisierung personenbezogener Daten um den Anforderungen des Datenschutzes zu entsprechen. Daneben ist es aber auch erforderlich, die Zustimmung und den Widerruf zur Datennutzung zu erfassen. Weiter müssen ebenfalls relevante IT Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden, um eine Nutzung von Daten zu ermöglichen, so zum Beispiel Zugangskontrollen und Verschlüsselungen.

Es wird deutlich, dass schon alleine die genannten Aktivitäten Investitionen in Prozesse und Technologie erfordern, die im günstigsten Falle von einer spezifischen KI-Regulierung nicht in Frage gestellt werden bzw. an neue Regularien anpassbar sind. Zum Beispiel: Genügt ein bereitgestelltes Kunden-Dashboard zur Erfassung der Zustimmung des Kunden zur Datennutzung auch den Anforderungen der zu erwartenden Regulierung? Gleiches gilt für Ereignisse wie die Beendigung der Vertragsbeziehung und deren Konsequenzen für Kundendaten. Auch hier müssen die etablierten Prozesse weiterhin passen.

Aus den oben genannten Punkten ist zu erkennen, dass sich KI-Anbieter heute schon umfangreich Gedanken machen müssen, wie sie die Anforderungen ihrer Vertragspartner zur Datennutzung erfüllen können. Natürlich wird sich der Regulierungsrahmen zu KI nicht nur hierauf fokussieren, es bleibt aber zu hoffen, dass sich die bisherigen vertraglichen Rahmen als adäquate Basis für die weitere Diskussion erweisen.Auch in den nächsten Monaten lohnt sich ein Blick nach Brüssel: Es wird erwartet, dass die EU-Kommission einen Entwurf für den Regulierungsrahmen zum Thema Künstliche Intelligenz („KI“) vorlegt. Hierbei sollen zum einen die Risiken von KI adressiert werden, zum anderen will die Kommission aber auch die Entwicklung und Verwendung von KI in Europa fördern.

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