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NZA Jahrestagung 2023

23. NZA-Jahrestagung am 24./25. Oktober 2024 in Frankfurt a. M.

Arbeitsrecht zwischen (Über-) Regulierung und Aufbruch

 

Die NZA-Jahrestagung bietet die wichtigsten Updates zu den Klassikern: Urlaubsrecht, Arbeitnehmerbegriff, mobile Arbeit und Vergütung. Hinzu kommen neue Einblicke in den rechtlichen und praktischen Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten sowie ein umfassender Überblick über Betriebsänderungen. Im Fokus stehen zudem aktuelle Herausforderungen wie Lieferketten-Compliance, Künstliche Intelligenz und Cybercrime. Ob vor Ort oder via Live-Stream bietet die Tagung die ideale Gelegenheit, sich mit Experten aus Rechtsprechung, Wissenschaft, Unternehmen und Anwaltschaft zu vernetzen und auszutauschen.

Anmeldung und Programm finden Sie hier.

 

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NZA Nachrichten

Nach Sieg vor dem ArbG: El Ghazi kündigt selbst bei Mainz 05

Redaktion beck-aktuell
Ge­ra­de erst hatte sich Fuß­ball-Profi Anwar El Ghazi er­folg­reich da­ge­gen ge­wehrt, dass Mainz 05 ihn wegen eines pro­pa­läs­ti­nen­si­schen In­sta­gram-Posts frist­los ge­kün­digt hatte. Nun hat er sei­nen Ver­trag bei dem Bun­des­li­ga­ver­ein selbst ge­kün­digt – und wech­selt wohl nach Car­diff.

Der Streit zwischen El Ghazi und dem 1. FSV Mainz 05 könnte damit nun ein Ende gefunden haben. Mainz 05 war vom ArbG Mainz eigentlich dazu verurteilt worden, den Spieler weiter zu beschäftigen – und hatte bereits angekündigt, dagegen vor das LAG Rheinland-Pfalz zu ziehen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Nach dem Terror-Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hatte El Ghazi in einem Instagram-Beitrag geschrieben: "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein." Gemeint ist, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen. Später hatte er den Post zwar wieder gelöscht, auf Social Media dann aber verlauten lassen, er stehe zu dem Gesagten.

Die fristlose Kündigung, die der FSV Mainz daraufhin ausgesprochen hatte, hatte das ArbG Mainz für rechtswidrig erklärt. Die Vorsitzende Richterin, Bet­ti­na Chaudhry, hatte keinen Pflichtverstoß gesehen, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen könne. Nach Verständnis eines allgemeinen Publikums seien die Äußerungen El Ghazis von der Meinungsfreiheit gedeckt, erklärte Chaudhry. Dem Fußballer stehen noch etwa 1,7 Millionen Euro an offenen Gehältern und Bonuszahlungen zu. 

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