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NZA Nachrichten

Bundestag beschließt klarere Regeln zur Bezahlung von Betriebsräten

Bundestag
Ein Ur­teil des BGH hatte 2023 bei vie­len Be­triebs­rä­ten für Ver­un­si­che­rung ge­sorgt. Es ging um über­zo­ge­ne Ge­häl­ter bei VW. Ein ge­än­der­tes Ge­setz soll nun eine recht­li­che Lücke schlie­ßen.

Der Bundestag hat einstimmig eine Gesetzesänderung beschlossen, die klare Regeln für die Vergütung von Betriebsräten vorsieht. Mit der Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) beseitige die Bundesregierung Rechtsunsicherheiten und stärke Betriebsräten in Deutschland den Rücken, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Freitag bei der abschließenden Plenardebatte.

Hintergrund ist ein Urteil des BGH vom 10. Januar des vergangenen Jahres, das in einigen Unternehmen zu großer Verunsicherung mit Blick auf die Bezahlung von Betriebsrätinnen und -räten geführt hatte. Der BGH hatte Freisprüche von Ex-Personalmanagern des Automobilkonzerns VW gekippt, die das LG Braunschweig zuvor ausgesprochen hatte. Es ging dabei um die Frage, ob die VW-Manager über Jahre überzogene Gehälter an hohe Belegschaftsvertreterinnen und -vertreter abgesegnet hatten. So hatte Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh etwa in manchen Jahren mehr als 700.000 Euro erhalten.

Anders als die Kammer in Braunschweig hielten die Karlsruher Richterinnen und Richter es für nicht ausgeschlossen, dass die vier früheren Entscheider bei Volkswagen sich durch die hohen Zahlungen an Betriebsratsmitglieder der vorsätzlichen Untreue schuldig gemacht haben könnten. Das Kernargument dieser Einschätzung: Auch für leitende Betriebsrätinnen und -räte dürfe als Vergütungsmaßstab nur dasjenige Niveau herangezogen werden, auf dem Beschäftigte mit vergleichbaren Aufgaben stünden – und zwar zu Beginn der jeweiligen Tätigkeit.

Gratwanderung bei Bezahlung von Betriebsräten

Nach dem BGH-Urteil hatten mehrere Unternehmen die Vergütung in ihren Betriebsräten aus Sorge vor rechtlichen Konsequenzen gekürzt – woraufhin es wiederum zu mehreren Klagen von Betroffenen vor Arbeitsgerichten kam.

Mit der Gesetzesänderung soll laut Arbeitsminister Heil eine solche Unsicherheit künftig nicht mehr entstehen. Auch Abgeordnete der Union lobten die Neuerung, kritisierten aber unter anderem, dass es so lange gebraucht habe, das Gesetz zu verabschieden.

Der FDP-Abgeordnete Carl-Julius Cronenberg nannte die Frage der Bezahlung von Betriebsrätinnen und -räten "knifflig". Sie müsse so gestaltet sein, dass diese weder in Versuchung geführt würden, sich auf die Seite des Arbeitgebers schlagen, noch dass ihnen Nachteile durch ihre Tätigkeit entstünden, erklärte Cronenberg. Diese Balance werde durch die Gesetzesänderung gestärkt.

Im BetrVG ist bereits jetzt schon geregelt, dass Mitglieder des Betriebsrats wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden dürfen. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und das Arbeitsentgelt. Die Gesetzesänderung legt nun auch einen Mindestvergütungsanspruch fest. So darf demnach künftig ihr Arbeitsentgelt  nicht geringer ausfallen als das von Angestellten mit vergleichbarer betrieblicher Laufbahn.


Aus der Datenbank beck-online

Rijo Langenegger/Thönißen, Betriebsratsvergütungen – zwischen Benachteiligung und Begünstigung, RFamU 2024, 97

Rothballer, Strenge Vorgaben für die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern, NZA 2023, 257

Baade/Reiserer, Die Betriebsratsvergütung als Compliance-Risiko, DStR 2022, 155

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