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NZA Jahrestagung 2023

24. NZA-Jahrestagung am 9./10. Oktober 2025 in Frankfurt a. M.

Neue Akzente und zentrale Herausforderungen im Arbeitsrecht

Sie erwartet ein kompaktes Update zur Rechtsprechung des BAG und EuGH – u.a. zu Gewerkschaften, Sonderkündigungsschutz, Diskriminierung, Arbeitszeit und Mindestlohn. Hinzu kommen aktuelle Themen wie etwa Aktuelles AGB-Arbeitsrecht im 25. Jahr, Annahmeverzug und böswilliges Unterlassen von Zwischenerwerb, die BVerfG-„Jahrhundertentscheidung“ zur Tarifautonomie, Betriebsratswahlen 2026, Auskunft und Schadensersatz nach DS-GVO, „Dauerbrenner“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, variable Vergütung und last but not least, Einsatz von KI in der Anwaltskanzlei. Freuen Sie sich auf spannende Vorträge, lebendige Diskussionen und wertvolle Impulse für Ihre tägliche Arbeit im Arbeitsrecht.

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NZA Nachrichten

Trotz inhaltsgleichen Webinars: Arbeitgeber muss Zusatzkosten für Präsenzseminar übernehmen

BAG
Eine Per­so­nal­ver­tre­tung hat bei der Ent­schei­dung, zu wel­chen Schu­lun­gen sie ihre Mit­ar­bei­ter sen­det, einen Spiel­raum. Sie kann eine Prä­senz­schu­lung auch dann aus­wäh­len, wenn ein We­bi­nar mit glei­chem In­halt an­ge­bo­ten wird – trotz der hö­he­ren Kos­ten, die dann re­gel­mä­ßig für Über­nach­tung und Ver­pfle­gung ent­ste­hen. So das BAG.

Bei der Arbeitgeberin, einer Fluggesellschaft, ist durch Tarifvertrag eine Personalvertretung errichtet, deren Schulungsanspruch sich nach dem BetrVG richtet. Die Personalvertretung entsandte zwei ihrer Mitglieder zu einer mehrtägigen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagenschulung in Potsdam. Hierfür übernahm die Fluggesellschaft zwar die Seminargebühr, verweigerte aber mit Hinweis auf ein inhaltsgleiches Webinar die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Das BAG entschied zugunsten der Personalvertretung und bestätigte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen (Beschluss vom 07.02.2024 – 7 ABR 8/23). Ebenso wie ein Betriebsrat habe die Personalvertretung bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet, einen gewissen Spielraum. Dieser umfasse grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dem stehe nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar, so das BAG (Beschl. v. 7.2.2024 7 ABR 8/23). 

 

Aus der Datenbank beck-online

ArbG Frankfurt, Kosten für eine Betriebsratsschulung und Erstattung von Fahrtkosten, BeckRS 2018, 45573

Fuhlrott/Reiß, Freistellungs- und Kostenübernahmepflicht für Betriebsratsschulungen, ArbRAktuell 2013, 410

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