CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
Banner Jubiläumslogo

Trotz inhaltsgleichen Webinars: Arbeitgeber muss Zusatzkosten für Präsenzseminar übernehmen

BAG
Eine Per­so­nal­ver­tre­tung hat bei der Ent­schei­dung, zu wel­chen Schu­lun­gen sie ihre Mit­ar­bei­ter sen­det, einen Spiel­raum. Sie kann eine Prä­senz­schu­lung auch dann aus­wäh­len, wenn ein We­bi­nar mit glei­chem In­halt an­ge­bo­ten wird – trotz der hö­he­ren Kos­ten, die dann re­gel­mä­ßig für Über­nach­tung und Ver­pfle­gung ent­ste­hen. So das BAG.

Bei der Arbeitgeberin, einer Fluggesellschaft, ist durch Tarifvertrag eine Personalvertretung errichtet, deren Schulungsanspruch sich nach dem BetrVG richtet. Die Personalvertretung entsandte zwei ihrer Mitglieder zu einer mehrtägigen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagenschulung in Potsdam. Hierfür übernahm die Fluggesellschaft zwar die Seminargebühr, verweigerte aber mit Hinweis auf ein inhaltsgleiches Webinar die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Das BAG entschied zugunsten der Personalvertretung und bestätigte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen (Beschluss vom 07.02.2024 – 7 ABR 8/23). Ebenso wie ein Betriebsrat habe die Personalvertretung bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet, einen gewissen Spielraum. Dieser umfasse grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dem stehe nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar, so das BAG (Beschl. v. 7.2.2024 7 ABR 8/23). 

 

Aus der Datenbank beck-online

ArbG Frankfurt, Kosten für eine Betriebsratsschulung und Erstattung von Fahrtkosten, BeckRS 2018, 45573

Fuhlrott/Reiß, Freistellungs- und Kostenübernahmepflicht für Betriebsratsschulungen, ArbRAktuell 2013, 410

Anzeigen:

NZA Banner
ArbeitsR PLUS Banner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü