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NZA Editorial

 

  • Zivilprozess der Zukunft und das vergessene Arbeitsrecht?!

    Präsident des LAG Baden-Württemberg a. D. Dr. Eberhard Natter, Karlsruhe

    Heft 8/2025

    Foto des Autors von NZA-Editorial Heft 8/2025 Dr. Eberhard Natter

    Am 31.1.2025 hat die Reformkommission „Zukunft des Zivilprozesses“ einen umfangreichen Abschlussbericht vorgelegt (abrufbar unter www.bmj.de). Auf nicht weniger als 239 Seiten beschreiben die Autoren, wie sie sich den Zivilprozess der Zukunft vorstellen. Die Einsetzung der Reformkommission geht auf einen Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder vom 10.11.2023 zurück. Diese beauftragten die Kommission, Vorschläge für den Zivilprozess der Zukunft zu erarbeiten und das Verfahrensrecht vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung zu überprüfen. 

    Die Kommission schlägt nichts weniger als eine grundlegende Umgestaltung des Zivilprozesses vor. Digitale Werkzeuge einschließlich künstlicher Intelligenz sollen im Zivilprozess der Zukunft umfassend genutzt werden. Ein Bund-Länder-Justizportal soll künftig als zentraler Zugang zu allen Justizdienstleistungen dienen. Die Kommunikation im Zivilprozess soll über eine cloudbasierte Kommunikationsplattform erfolgen. Hierbei soll ein digitales Verfahrensdokument erprobt werden, das den Parteien einen gegliederten Vortrag ermöglicht. Die Einführung weiterer digitaler Instrumente soll mit einer umfassenden Umgestaltung des Prozessrechts einher gehen. Vorgeschlagen wird eine obligatorische frühe Verfahrensförderung. Ein Organisationstermin soll in komplexen Verfahren dazu dienen, einen Verfahrensplan festzulegen. Dem Gericht soll es ermöglicht werden, eine formelle Strukturierung des Parteivortrags verbindlich vorzugeben. Die mündliche Verhandlung soll „belebt“ werden.

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