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NVwZ Nachrichten

Justizministerin Sachsens spricht sich für Reform des Selbstbestimmungsgesetzes aus

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Sep 02, 2025
Der Fall der ver­ur­teil­ten Rechts­ex­tre­mis­tin Marla Sven­ja Lie­bich heizt die De­bat­te um das Selbst­be­stim­mungs­ge­setz an. Sach­sens Jus­tiz­mi­nis­te­rin Con­stan­ze Gei­ert hält An­pas­sun­gen für nötig.

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert hat sich für eine Überarbeitung des Gesetzes zur Änderung von Geschlechtseinträgen und Vornamen beim Standesamt ausgesprochen. "Beim Selbstbestimmungsgesetz muss etwas passieren", sagte die CDU-Politikerin im Gespräch mit der Sächsischen Zeitung und der Leipziger Volkszeitung

"Wir wollen das Gesetz nicht abschaffen, aber es gebietet doch die Vernunft, hier im Interesse auch der Betroffenen nachzusteuern", sagte sie. Sie sehe einen solchen Schritt als Teil der Fehlerkultur in der Politik. Geiert machte dem Bericht nach auch einen konkreten Vorschlag: "Ich bin dafür, den Justizvollzug und die Strafverfolgung aus dem Anwendungsbereich des Selbstbestimmungsgesetzes ausdrücklich herauszunehmen."

Mit Blick auf den Fall der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hatte sich bereits Bundesinnenminister Alexander Dobrindt für eine Gesetzesreform ausgesprochen. "Der Fall Liebich zeigt, wie simpel das Selbstbestimmungsgesetz missbraucht werden kann, um Öffentlichkeit, Justiz und Politik auf der Nase rumzutanzen", sagte der CSU-Politiker der Bild am Sonntag.

Die Grünen im Sächsischen Landtag widersprachen. "Es ist unseriös, aus dem Einzelfall Liebich eine generelle Schwäche des Gesetzes zu konstruieren. Das Selbstbestimmungsgesetz ist kein Schnellschuss, sondern die längst überfällige Umsetzung klarer Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts", betonte die Abgeordnete Katja Meier, die frühere sächsische Justizministerin. Das 1980 in Kraft getretene Transsexuellengesetz habe Betroffene pathologisiert und ihnen ihre Würde genommen. "Mit dem Selbstbestimmungsgesetz endete diese jahrzehntelange Fremdbestimmung – das ist ein menschenrechtlicher Fortschritt, keine Ideologie."

Haft in Frauengefängnis nicht angetreten

Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Eine Berufung und Revision scheiterten. Die Haft sollte Liebich nun jüngst im Frauengefängnis in Chemnitz antreten.

Denn Anfang dieses Jahres war bekanntgeworden, dass Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hat ändern lassen. Das führte zu einer Diskussion über das neue Selbstbestimmungsgesetz. Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert.

Liebich hat die Haft nicht wie vorgegeben angetreten und ist derzeit flüchtig.

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