chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Wegen rechter Hetze: Lehrerin zu Recht aus Dienst entfernt

Von OVG Koblenz | Jul 04, 2024
Das OVG Ko­blenz hat die Ent­fer­nung einer be­am­te­ten Leh­re­rin aus dem Dienst be­stä­tigt, die bei De­mons­tra­tio­nen und in den so­zia­len Me­di­en den Staat als Un­rechts­staat ver­un­glimpft und gegen Mi­gran­ten ge­hetzt hatte. Sie habe gegen ihre Ver­fas­sungs­treue­pflicht ver­sto­ßen.

Das VG Trier hatte im vergangenen Jahr einer Klage auf Entfernung der Lehrerin aus dem Dienst stattgegeben. Die Beamtin ging in Berufung und berief sich auf ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Sie meinte, wenn überhaupt, so könne allenfalls eine deutlich geringere Sanktion gegen sie ausgesprochen werden.

Der OVG-Senat für Landesdisziplinarsachen bestätigte nun die Entscheidung des VG und wies die Berufung der Beamtin zurück (Urteil vom 05.06.2024 – 3 A 10684/23.OVG). Die Beamtin habe ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen, das ihre Entfernung aus dem Dienst unausweichlich mache. Die Pflicht, sich durch das gesamte Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten, gehöre zu den Kernpflichten eines jeden Beamten. Die Treuepflicht werde verletzt, wenn der Beamte die Staatsorgane nicht lediglich kritisiere, sondern ihre demokratisch gewählten Repräsentanten diffamiere, ihnen die Legitimation abspreche, ihre Absetzung in verfassungswidrigen Verfahren befürworte oder gar zum gewaltsamen Sturz auffordere. Diese Verpflichtung gelte für das dienstliche wie das außerdienstliche Verhalten des Beamten.

Verstöße Ausdruck der Ablehnung des Verfassungsstaates 

Die Beamtin habe mit Reden bei mehreren Demonstrationen in den Jahren 2018 und 2019 ihre Verfassungstreuepflicht verletzt. So habe sie bei einer Kundgebung unter anderem davon gesprochen, in einem "angeblichen Rechtsstaat" zu leben. Außerdem habe sie dort gesagt, auch in Deutschland werde man allein deswegen eingesperrt, weil man die falschen kritischen Fragen stelle. Laut OVG ist das keine polemisch überspitzte Kritik an der Regierungsarbeit mehr. Vielmehr werde das parlamentarisch-repräsentative System des Grundgesetzes grundsätzlich zur Disposition gestellt.

Bei einer laut Verfassungsschutz von einem rechtsextremistischen Verein veranstalteten Demonstration habe die Lehrerin die Bundesrepublik Deutschland als einen Unrechtsstaat angeprangert, in dem Unfreiheit und Zensur herrsche. Außerdem habe sie sich unter Hinweis auf ihre eigene Beamtenstellung gegen die aktuelle Migrationspolitik gewandt und Beamte, insbesondere zum Grenzschutz eingesetzte Polizeivollzugsbeamte des Bundes, zum Ungehorsam aufgerufen – das sei als aktive Betätigung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bewerten. Bei einer weiteren Demonstration habe sie gesagt, der Rechtsstaat sei abgeschafft, gefolgt sei ihr Ausruf "Es lebe der totalitäre Umerziehungsstaat". Im Internet habe sie einen Beitrag geteilt und zustimmend kommentiert, in dem unter anderem die Tötung ihr unliebsamer Personengruppen ("Bahnhofsklatscher") als opportunes Mittel beschrieben worden sei, um sich derer zu entledigen.

Laut OVG sind die Verstöße auch Ausdruck der Persönlichkeit der Beamtin. Es bestehe kein Zweifel daran, dass die Verstöße von innerer Ablehnung des Verfassungsstaates getragen seien. Die Beamtin habe sich gezielt ein politisch radikales Portfolio aufgebaut und unaufhörlich mit drastischer Diktion gegen Politiker, den Staat, seine Organe, gegen die EU, deren Organe und schließlich gegen Migranten gehetzt. Auch verbale Entgleisungen zum Thema Migration wie "grenzenloser Import von Mord und Totschlag", "Umvolkung", "Blutspur" oder "Genozid" zögen sich wie ein roter Faden durch ihr gesamtes politisches Engagement. Angesichts der Schwere des Dienstvergehens sei es dem Dienstherrn nicht zuzumuten, die beamtete Lehrerin weiter beschäftigen zu müssen. Eine derart geprägte Persönlichkeit habe das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in ihre Integrität endgültig verloren (Urteil vom 05.06.2024 - 3 A 10684/23.OVG).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Hebeler, Die Verfassungstreuepflicht im Staatsdienst, JA 2023, 617

Voßkuhle, Extremismus im Öffentlichen Dienst – Was tun?, NVwZ 2022, 1841

Nitschke, "Struktureller Rassismus" in der Beamtenschaft, ZRP 2022, 91


Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü