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NVwZ Nachrichten

Gutachten: Verfassungsschutz-Abfrage zu Bundestagsmitarbeitern möglich

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jun 26, 2024
Um das Par­la­ment in Zu­kunft bes­ser vor Ver­fas­sungs­fein­den zu schüt­zen, könn­ten die Zu­gangs­re­geln für den Bun­des­tag ver­schärft wer­den. Zu die­sem Er­geb­nis kommt ein Rechts­gut­ach­ten, das im Auf­trag der Bun­des­tags­ver­wal­tung er­stellt wurde.

Der Bonner Rechtswissenschaftler Klaus Gärditz, plädiert in einem Gutachten für die Bundestagsverwaltung unter anderem dafür, die Ausübung des Hausrechts und der Polizeigewalt durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas auf eine formell-gesetzliche Grundlage zu stellen. Außerdem empfiehlt er, "Abgeordnete, die eine Tätigkeit in sicherheitsempfindlichen Gremien oder Ausschüssen durchführen wollen", einer vorherigen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.

In dem Gutachten heißt es weiter, die geltende Hausordnung in Verbindung mit den Zugangs- und Verhaltensregeln beziehe sich auf polizeiliche Gefahren, sei aber bislang nicht hinreichend bestimmt, was Risiken angehe, die von einer extremistischen Betätigung Einzelner ausgingen. Jedoch solle auch für solche Fälle die Verweigerung der Ausstellung eines Bundestagsausweises in der Hausordnung verankert werden – eine entsprechende Regelung im Bundespolizeigesetz sei zu begrüßen. Zu jedem, der einen Antrag auf Ausstellung eines solchen Hausausweises stellt, könnte dann beim Verfassungsschutz angefragt werden, ob Erkenntnisse vorliegen, die auf eine Unzuverlässigkeit hindeuten.

IT des Bundestages für extremistische Mitarbeiter tabu

Einschränkungen sind laut Gutachten auch in Bezug auf die hauseigenen IT-Systeme geboten. Der Zugriff auf die IT-Systeme des Deutschen Bundestages sollte demnach verweigert werden, "wenn sich Mitarbeitende als verfassungsfeindlich und damit als unzuverlässig erweisen". Gärditz schlägt außerdem vor, die Erstattung der Kosten für Angestellte der Abgeordneten und Fraktionen dann auszuschließen, wenn diesen mangels Zuverlässigkeit der Zugang zu den Gebäuden des Bundestages beziehungsweise zur IT-Infrastruktur verweigert wurde.

In die Hausordnung des Parlaments sollte zudem eine Klarstellung aufgenommen werden, dass allen Mitgliedern und Fraktionen die Nutzung der Räumlichkeiten nur im Einklang mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gestattet sei. Hinweise darauf, wie die im Bundestag vertretenen Fraktionen mit den Empfehlungen des Rechtsgutachtens umgehen, wird es vielleicht schon in dieser Sitzungswoche geben. Womöglich wird die Auswertung des 132 Seiten umfassenden Gutachtens aber auch noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Die Problematik, die im Gutachten thematisiert wird, ist brandaktuell. So wurde im März bekannt, dass mehr als 100 Rechtsextremisten für die AfD im Bundestag arbeiten.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Wehrmann/Bluhm/Rink, IT-Sicherheit: Rechtsentwicklung, Bedrohungslage und Schutzkonzepte, DSRITB 2016, 247

Bäumler, Sicherheitsüberprüfung nach neuen Richtlinien, NVwZ 1989, 505

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