chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Ampel-Politiker wollen BVerfG besser schützen

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jan 29, 2024
Aus Sorge vor dem Er­star­ken ex­tre­mer Par­tei­en gibt es in der Ampel-Ko­ali­ti­on Über­le­gun­gen, das BVerfG stär­ker vor mög­li­cher Ein­fluss­nah­me zu schüt­zen. Im Fokus steht das BVerf­GG. Es soll nicht mehr mit ein­fa­cher Mehr­heit ge­än­dert wer­den kön­nen.

"Laut Grundgesetz kann das Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, der "Welt am Sonntag". "Daraus sollten wir eine Zweidrittel-Mehrheit machen."

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, sagte, man müsse Parlamentarismus und Verfassungsgerichtsbarkeit widerstandsfähiger gegen "Feinde der Demokratie" machen. Dazu sollten wesentliche Strukturen des Gerichts im Grundgesetz verankert werden. Als Beispiele nannte Thomae "die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate, die Festschreibung der zwölfjährigen Amtszeit von Richtern und die Festlegung, dass das Gericht über seine Geschäftsverteilung und seine Arbeitsweise selbst entscheiden kann". Diese Regeln könnten dann nur noch mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden.

Er warnte, dass das Verfassungsgericht andernfalls mit einer einfachen parlamentarischen Mehrheit "als einer der wichtigsten Kontrolleure der Macht und Hüter der Verfassung lahmgelegt" werden könnte. So könne theoretisch ein dritter Senat eingerichtet und die Geschäftsverteilung so geändert werden, "dass bestimmte Entscheidungen in diesem dritten Senat getroffen werden müssten".

Für eine Grundgesetzänderung, wie sie Fechner und Thomae im Sinn haben, ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig – die Regierungsfraktionen bräuchten also die Zustimmung von CDU/CSU. Fechner gab zu bedenken, dass man in Polen erlebt habe, wie schnell ein Verfassungsgericht lahmgelegt werden könne, wenn einfache Mehrheiten die Arbeitsweise des Gerichts ändern könnten. "Schon vermeintlich unproblematische Änderungen ermöglichen eine Blockade: etwa die Vorgabe, alle Anträge nach Eingangsdatum abzuarbeiten. Oder die Vorgabe, alle Entscheidungen ausführlich zu begründen. Das kann dazu führen, dass das Verfassungsgericht nicht mehr dazu kommt, verfassungswidrige Gesetze aufzuheben."

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Zabludowska, Polens Rechtsstaat liegt zerstört am Boden, DRiZ 2024, 8

Blanke/Sander, Die europäische Rechtsstaatlichkeit und ihre Widersacher – Anmerkungen zur Situation in Polen mit einem Seitenblick auf Ungarn, EuR 2023, 54

Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü