chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Bundesrat beschließt Zukunftsfinanzierungsgesetz und verschärft Lobbyregister

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Nov 27, 2023
Der Bun­des­rat hat am Frei­tag meh­re­re Ge­set­ze ge­bil­ligt: Bei der För­de­rung par­tei­na­her Stif­tun­gen wird auch an die Ver­fas­sungs­treue an­ge­knüpft, Pfle­ge-Stu­die­ren­de wer­den künf­tig be­zahlt, und das Lob­by­re­gis­ter­ge­setz wird ver­schärft. Gleich drei Ge­set­zes­vor­ha­ben der Ampel-Re­gie­rung brems­te die Län­der­kam­mer aus.

Die staat­li­che Fi­nan­zie­rung par­tei­na­her Stif­tun­gen wird erst­mals auf eine ge­setz­li­che Grund­la­ge ge­stellt. Grünes Licht gab es dafür in der Sitzung am Freitag, in der die neue Präsidentin des Bundesrates Manuela Schwesig (SPD) ihre Antrittsrede hielt. Der Bundesrat billigte das entsprechende Gesetz. Hintergrund der Neuregelung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar. Das Gericht hatte die Zuteilung von sogenannten Globalzuschüssen im Haushaltsplan gerügt und stattdessen ein formelles Parlamentsgesetz gefordert.

Nach dem neuen Gesetz werden Stiftungen grundsätzlich nur gefördert, wenn die Abgeordneten der nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten sind. Die Stiftung dürfe zudem nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. So müsse sie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung eintreten und dürfe nicht vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft sein.

Verschärfungen am Lobbyregister

Die Länderkammer billigte am Freitag zudem Änderungen am Lobbyregistergesetz. Ziel des Gesetzes ist es, den Anwendungsbereich und die Offenlegungspflichten des Lobbyregisters nachzuschärfen, in das sich seit 2022 alle Interessenvertretungen gegenüber Parlament oder Regierung eintragen müssen. So sind beispielsweise Kontakte in Ministerien künftig bereits ab der Referatsleiterebene einzubeziehen. Ab dem nächsten Jahr müssen Lobbyisten zudem mitteilen, auf welche konkreten Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich ihre Aktivitäten beziehen. Künftig sind im Lobbyregister auch Hauptfinanzierungsquellen und Mitgliedsbeiträge der Interessenvertretungen anzugeben. Die Option, Finanzangaben zu verweigern, gibt es dann nicht mehr.

Transparenter soll zudem die Interessenvertretung im Auftrag Dritter werden. In bestimmten Konstellationen müssen Lobbyorganisationen Drittstaaten als Auftraggeber sowie das Auftragsvolumen der Interessenvertretung für Dritte angeben. Beim Wechsel von Mandats- und Amtsträgern in Tätigkeiten der Interessenvertretung müssen diese nach der Gesetzesänderung aktuelle und frühere Ämter und Mandate offenlegen.

Bayern scheitert mit Antrag auf dauerhafte Gastronomie-Steuersenkung

Bayern ist in der Plenarsitzung am Freitag mit einem Vorstoß gescheitert, die zum Jahresende auslaufende niedrigere Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft beizubehalten. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der den niedrigeren Steuersatz von 7% für Speisen auch auf Getränke ausweiten wollte, fand in der Länderkammer keine Mehrheit.

In der Pandemie war der Steuersatz auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7% gesenkt worden. Diese Maßnahme zur Unterstützung von Restaurants war befristet. Die geplante Rückkehr zum gewohnten Steuersatz wurde mehrfach verschoben. Die Ampel-Koalition besteht nun darauf, dass der Steuersatz Anfang 2024 wieder auf 19% steigt.

Bundesrat billigt Zukunftsfinanzierungsgesetz und Vergütung von Studierenden in der Pflege

Der Bundesrat stimmte am Freitag dem geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz zu, das der Bundestag nur wenige Tage zuvor verabschiedet hatte. Ziel des Maßnahmenpaktes mit über 30 Artikeln ist es, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-Ups den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern, Investitionen in Erneuerbare Energien besser zu fördern, steuerliche Regelungen für Investmentfonds an Vorgaben anderer EU-Staaten anzugleichen, dadurch den Wettbewerb zu stärken und den Standort Deutschland für nationale sowie internationale Investoren attraktiver zu machen.

Zukünftig erhalten Studierende in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung – der Bundesrat stimmte am Freitag dem vom Bundestag beschlossenen Pflegestudiumstärkungsgesetz zu. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Menschen zur Aufnahme eines Pflegestudiums zu bewegen und langfristig die Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung anzuheben. Die hochschulische Pflegeausbildung erfolgt im Rahmen eines dualen Studiums mit Ausbildungsvertrag. Die Finanzierung des praktischen Teils wird in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert.

Das Artikelgesetz enthält darüber hinaus zahlreiche Änderungen in weiteren gesundheitspolitischen Bereichen. Diese betreffen unter anderem eine aktualisierte Kinderkrankengeldregelung nach der Corona-Pandemie, Versorgungsansprüche bei Impfschäden, den erleichterten Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken und Regelungen zur häuslichen Krankenpflege.

Schwerer Tag für Ampel-Regierung: Länder stoppen mehrere Vorhaben 

Gestoppt wurde vorerst das Wachstumschancengesetz zum Ankurbeln der deutschen Wirtschaft. Auch aus dem geplanten Online-Krankenhaus-Atlas aus dem Krankenhaustransparenzgesetz wird erst einmal nichts. Die Länderkammer rief am Freitag zu beiden Gesetzen den Vermittlungsausschuss an. 

Zudem sind Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht, die Städten und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen geben sollten, im Bundesrat gescheitert. Ein vom Bundestag beschlossenes zustimmungspflichtiges Gesetz verfehlte am Freitag die erforderliche Mehrheit. Das Gesetz sah vor, dass grundsätzlich neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollen. Da das Gesetz keine Mehrheit bekam, setzte der Bundesrat eine darauf basierende Novelle der Straßenverkehrsordnung von der Tagesordnung ab. 

Einig war sich der Bundesrat dagegen bei Generalsbundesanwalt Peter Frank. Er wurde einstimmig zum Nachfolger des scheidenden Verfassungsrichters Peter Müller gewählt. 

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

BVerfG, Staatliche Förderung politischer Stiftungen – Desiderius-Erasmus-Stiftung, NVwZ 2023, 496 (m. Anm. Geerlings)

Kraack, Übernahmerechtliche Implikationen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, NZG 2023, 1151

Lüdemann/Sieber, Wachstumschancengesetz: Ausweitung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, BC 2023, 502

Bartelt/Geberth, Referentenentwurf eines Wachstumschancengesetzes, DStR-Aktuell 2023, 140

Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü