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NVwZ Nachrichten

Sturz bei Radtour mit möglichem zukünftigen Mitarbeiter kein Arbeitsunfall

Von LSG Baden-Würt­tem­berg | Nov 23, 2023
Ein selbst­stän­di­ger Ver­si­che­rungs­mak­ler stürz­te auf dem Heim­weg nach einer Rad­tour mit einem Be­kann­ten, den er als Mit­ar­bei­ter ge­win­nen woll­te. Das LSG Baden-Würt­tem­berg ver­nein­te einen ge­setz­lich ver­si­cher­ten Ar­beits­un­fall - das pri­va­te In­ter­es­se an Tour habe im Vor­der­grund ge­stan­den.

Diese Mitarbeiterakquise nahm ein böses Ende: Beim Sturz auf dem Heimweg brach sich der Makler den rechten Unterschenkel. Bei seiner gesetzlichen Unfallversicherung gab er an, er und sein Begleiter trieben gerne Sport. Daher hätten sie die Radtour unternommen, um nebenbei Geschäftliches zu besprechen - der Mann habe seinen Bekannten als Mitarbeiter/Geschäftspartner gewinnen wollen. Nach Ansicht des Maklers handelte es sich insofern um vorbereitende Tätigkeiten für ein Arbeitsverhältnis - welches dann später allerdings doch nicht zustande kam. Die Unfallversicherung versagte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls.

Nach gescheiterter Klage beim Sozialgericht blieb auch die Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urt. v. 13.09.2023 - L 8 U 1620/22) ohne Erfolg: Die Radtour habe sowohl gemeinsamen privaten Interessen als auch nachrangig betrieblichen Interessen dienen sollen. Sie sei mithin eine "Verrichtung mit gemischter Motivationslage" gewesen.

Eine solche sei dann eine versicherte Tätigkeit, "wenn das konkrete Geschehen hypothetisch auch ohne die private Motivation des Handelns vorgenommen worden wäre". Dies sei hier zu verneinen. Denn ohne das gemeinsame private Interesse am Radfahren hätten die beiden keine Fahrradtour unternommen, um auch Geschäftliches zu besprechen; folglich hätte der Makler dann auf dem Heimweg auch nicht den Radunfall erlitten (Urt. v. 13.09.2023 - L 8 U 1620/22).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

LSG Baden-Württemberg, Arbeitsunfall, Arbeitgeber, Ablehnung, Anerkennung, Versicherungsfall, Wegeunfall, gesetzliche Unfallversicherung, BeckRS 2023, 30726 (ausführliche Gründe)

Plagemann/Radtke-Schwenzer, Aktuelle Entwicklungen im Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung, NJW 2023, 1335

Siefert, NZS-Jahresrevue 2022: Gesetzliche Unfallversicherung, NZS 2023, 166

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