chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

TV-Sender durfte epileptischen Anfall in Nahaufnahme zeigen

Von VG Schleswig | Okt 16, 2023
Wer­den in einer TV-Doku über Ret­tungs­kräf­te die aku­ten Fol­gen eines epi­lep­ti­schen An­falls in Nah­auf­nah­me ge­zeigt, ver­letzt dies nicht die Men­schen­wür­de. Das VG Schles­wig hob am Mitt­woch einen Be­scheid der Lan­des­me­di­en­an­stalt Ham­burg Schles­wig-Hol­stein auf, in dem eine Sen­dung von Sat.1 be­an­stan­det wurde.

Die Klage der Seven.One Entertainment Group, zu der Fernsehsender wie ProSieben, Sat.1 und Kabel eins gehören, war damit erfolgreich. Konkret ging es um die am 2. November 2020 um 20:15 Uhr ausgestrahlte Folge "Lebensretter Hautnah – Wenn jede Sekunde zählt".

In den fraglichen Szenen sei keine zielgerichtete, den Achtungsanspruch des Menschen negierende Darstellung zu erkennen gewesen, entschied das Verwaltungsgericht Schleswig (Urteil 11.10.2023 – 11 A 185/21). Bei einem in Frage stehenden Verstoß gegen die Menschenwürde sei, so die Kammer, auch der Gesamtcharakter der Sendung zu beachten, der keine menschenfeindliche Stoßrichtung aufweise, sondern vornehmlich in der realitätsnahen Dokumentation der Arbeit von Rettungskräften liege. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe noch nicht vor (Urt. v. 11.10.2023 - 11 A 185/21).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Sajuntz, Die Entwicklung des Presse- und Äußerungsrechts im Jahr 2022, NJW 2023, 569

Kraetzig, Europäische Medienregulierung – Freiheit durch Aufsicht?, NJW 2023, 1485

Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü