chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Vorerst keine Polizeigebühren für "Klimakleber"

Von VG Berlin | Sep 27, 2023
Die Ber­li­ner Po­li­zei darf vor­erst keine Ge­büh­ren von De­mons­trie­ren­den, die sich auf der Stra­ße fest­kle­ben, dafür ver­lan­gen, dass sie die Kle­be­ver­bin­dung auf­löst und die Per­so­nen weg­trägt. Das hat das VG Ber­lin in einem Eil­ver­fah­ren ent­schie­den.

Ein Aktivist hatte sich im Juni 2022 zusammen mit mehreren anderen Personen auf einer Straßenkreuzung in Berlin festgeklebt, um gegen die Klimapolitik der Bundesregierung zu demonstrieren. Nachdem die Polizei ihn zum Verlassen der Fahrbahn aufgefordert hatte, er dem aber nicht nachgekommen war, lösten Einsatzkräfte die Klebeverbindung und trugen ihn weg. Die Behörden stellten ihm hierfür Gebühren von 241 Euro in Rechnung.

Sein Eilantrag gegen den Gebührenbescheid hatte Erfolg. Nach Auffassung der 1. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts erfasst der von der Polizei herangezogene Gebührentatbestand die vorliegende Konstellation nicht. Die Maßnahme habe nicht der Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere gedient, sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen.

Außerdem habe es sich bei dem Einsatz weder um eine Ersatzvornahme noch um eine unmittelbare Ausführung gehandelt. Eine Ersatzvornahme liege nur bei einer vertretbaren Handlung vor, deren Vornahme durch einen anderen möglich sei. Dies sei hier gerade nicht der Fall, weil sich der Aktivist nur selbst habe entfernen können. Eine unmittelbare Ausführung setze eine polizeiliche Maßnahme voraus, die ohne den Willen des Pflichtigen durchgeführt worden sei, nicht aber – wie hier – gegen diesen (Beschl. v. 21.09.2023 - 1 L 363/23).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Buchholz, Klimamoral und Klimapolitik – Licht und Schatten, ZfU 2023, 249

Preuß, Die strafrechtliche Bewertung der Sitzblockaden von Klimaaktivisten, NZV 2023, 60

VG München, Polizeirecht, Kostenbescheid für unmittelbaren Zwang, BeckRS 2022, 9295

 

Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü