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NVwZ Nachrichten

EU-Parlament stimmt mit knapper Mehrheit für Naturschutzgesetz

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jul 13, 2023
Das Eu­ro­pa­par­la­ment hat sich für ein hef­tig um­strit­te­nes Na­tur­schutz­ge­setz für die Eu­ro­päi­sche Union aus­ge­spro­chen. Nach wo­chen­lan­gen De­bat­ten stimm­ten die Ab­ge­ord­ne­ten in Straßburg am Mitt­woch mit knap­per Mehr­heit für das Pro­jekt. Dies gab Par­la­ments­prä­si­den­tin Ro­ber­ta Met­so­la be­kannt. Damit könn­te das Vor­ha­ben – ein wich­ti­ger Bau­stein der EU-Um­welt­po­li­tik – noch vor den Eu­ro­pa­wah­len im kom­men­den Jahr ver­ab­schie­det wer­den.

Sicher ist dies aber nicht. Vor allem die Christdemokraten liefen gegen das Vorhaben Sturm. Nach Plänen der EU-Kommission soll es bis 2030 für mindestens 20% der Land- und Meeresgebiete der EU sogenannte Wiederherstellungsmaßnahmen geben. Konkret geht es beispielsweise um die Wiederaufforstung von Wäldern, die Begrünung von Städten sowie um die Renaturierung von Mooren, die trockengelegt wurden.

Die Christdemokraten unterstützen die Sorge großer Bauernverbände, dass Landwirte durch die Vorgaben zu sehr eingeschränkt werden könnten. Für das sogenannte Gesetz zur Wiederherstellung der Natur sprachen sich dagegen zahlreiche große Unternehmen wie Ikea und H&M sowie auch Lebensmittelkonzerne wie Unilever und Nestlé aus. Zudem warben Umweltschutzorganisationen, Wissenschaftler, Verbraucherschützer und auch einige Bauernorganisationen dafür.

Verhandlungen mit EU-Staaten können beginnen

Mit der Zustimmung des Parlaments können nun die Verhandlungen mit den ebenfalls beteiligten EU-Staaten beginnen. Diese hatten sich vor gut drei Wochen auf eine Position zu dem Vorhaben verständigt. Nun muss noch ein endgültiger Kompromiss gefunden werden, damit die neuen Vorgaben in Kraft treten können. Auch die rechtsnationale ID-Fraktion, der etwa die AfD angehört, andere Konservative sowie einige Liberale hatten sich vor der Abstimmung gegen das Gesetz ausgesprochen.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Falke, Neue Entwicklungen im Europäischen Umweltrecht, ZUR 2022, 624

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