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NVwZ Nachrichten

EU-Kommission plant digitalen Euro

Von EU-Kommission | Jun 29, 2023
Mit meh­re­ren Ge­set­zes­in­itia­ti­ven will die EU-Kom­mis­si­on das Be­zah­len in Eu­ro­pa ins di­gi­ta­le Zeit­al­ter füh­ren und On­line-Ge­schäf­te si­che­rer ma­chen. So sol­len etwa Men­schen im Eu­ro­raum künf­tig nicht nur mit Eu­ro­mün­zen und -schei­nen, son­dern auch mit einem di­gi­ta­len Euro be­zah­len kön­nen. Auf Bar­geld soll künf­tig aber kei­nes­falls ver­zich­tet wer­den - die­ses soll in Zu­kunft sogar ein­fa­cher ver­füg­bar sein.

Digitaler Euro frühestens ab 2026

Der digitale Euro soll nach Vorstellung der Kommission wie eine digitale Geldbörse funktionieren. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen ihn kostenfrei sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen nutzen können - also auch wenn keine Internetverbindung besteht. Händler im gesamten Euro-Währungsgebiet wären grundsätzlich verpflichtet, den digitalen Euro anzunehmen. Mit dem Vorschlag wird der Rechtsrahmen für den digitalen Euro geschaffen. Ob und wann ein digitaler Euro ausgegeben wird, entscheidet die Europäische Zentralbank (EZB). Am 28.06.2023 bekräftigte die Notenbank, sie werde ihre Untersuchungsphase zum digitalen Euro im Oktober 2023 abschließen. Dann will die Notenbank über die weiteren Schritte entscheiden. Nach bisherigen Angaben der EZB könnte ein digitaler Euro frühestens 2026 kommen.

Bargeld bleibt Zahlungsmittel

Mit weiteren Gesetzesinitiativen will die EU-Kommission sicherstellen, dass Bargeld weiterhin breit akzeptiert wird und besser verfügbar ist. Im Euroraum solle jeder seine Zahlungsmethode frei wählen können und Zugang zu grundlegenden Bargelddiensten haben, betonte die Brüsseler Behörde. Zudem sollen Einzelhändler Scheine und Münzen ausreichen können, ohne dass Verbraucherinnen und Verbraucher etwas kaufen.

Neues Überprüfungssystem für mehr Sicherheit bei Online-Zahlungen

Für mehr Sicherheit von Online-Zahlungen soll unter anderem ein System zur Überprüfung der Übereinstimmung der IBAN-Nummern und Namen der Zahlungsempfänger für Überweisungen vorgeschrieben werden, wie Reformvorschläge für die Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD3) vorsehen. Mit ihnen solle sichergestellt werden, dass der EU-Finanzsektor in der Lage ist, sich an den fortschreitenden digitalen Wandel und die damit verbundenen Risiken und Chancen anzupassen, erklärte die EU-Kommission. Dies solle insbesondere den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen.

Verbraucherschützer fordern besseren Datenschutz

Verbraucherschützer begrüßten die Initiativen der Kommission, pochten jedoch auf Datenschutz. Der digitale Euro müsse die Privatsphäre der Verbraucher schützen - vor allem bei Online-Zahlungen, hieß es vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). “Die EU muss mit Blick auf die Anonymität des Zahlungsverkehrs noch nachbessern, damit der digitale Euro das Datensammeln stoppt. Anonymität beim digitalen Bezahlen ist wichtig“, sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Die deutsche Kreditwirtschaft forderte für den digitalen Euro Leitplanken auf der Basis eines politischen Prozesses. "Das Mandat der Europäischen Zentralbank und die konkrete Ausgestaltung eines digitalen Euros müssen transparent und demokratisch legitimiert sowie gesetzlich verankert werden", sagte Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Schäfer/Assakkali, Sieben Fragen an den digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel, EuZW 2023, 215
  • Broemel, 20 Jahre Euro – bald auch digital?, EuZW 2022, 393
  • Strobel, Digitaler Euro?, BKR 2021, 556

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