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NVwZ Nachrichten

Bundestag beschließt Gesetz für Aus- und Weiterbildung

Von Bundestag | Jun 25, 2023
Mit der Über­nah­me von Un­ter­kunfts- und Fahrt­kos­ten sol­len junge Men­schen er­mu­tigt wer­den, künf­tig auch wei­ter ent­fern­te Prak­ti­kums- und Aus­bil­dungs­plät­ze an­zu­neh­men. Das hat der Bun­des­tag am Frei­tag be­schlos­sen. Zudem sol­len Be­trie­be und Be­schäf­tig­te bei Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men stär­ker un­ter­stützt wer­den. Das "Ge­setz zur Stär­kung der Aus- und Wei­ter­bil­dungs­för­de­rung" soll laut Ampel dem Ar­beits­kräf­te­man­gel im Land ent­ge­gen­wir­ken.

Qualifizierungsgeld als Lohnersatz geplant

Geplant ist unter anderem ein sogenanntes Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Damit soll es möglich werden, Beschäftigte in Branchen im Strukturwandel freizustellen, damit sie eine Weiterbildung für neue Aufgaben im Betrieb absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können. Mit der Übernahme der Kosten für zwei Heimfahrten pro Monat ("Mobilitätszuschuss") für Azubis bei weiter entferntem Ausbildungsort und Unterstützung bei Unterkunfts- und Fahrtkosten bei berufsorientierenden Praktika nach der Schule soll dem sogenannten Passungsproblem begegnet werden: Viele Unternehmen suchen Nachwuchs, während gleichzeitig jedes Jahr Tausende keinen Ausbildungsplatz finden. Für den Fall, dass alle Versuche, einen Platz zu finden, erfolglos bleiben, soll jungen Menschen eine außerbetriebliche Ausbildung angeboten werden ("Ausbildungsgarantie"). "Unser Ziel muss sein, dass niemand von der Schulbank ins Nichts fällt", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Freitag im Bundestag.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Nicht einmal die Hälfte der Betriebe tut genug für die Weiterbildung, FD-ArbR 2023, 457005

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