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NVwZ Nachrichten

Pechstein in Uniform – was Beamten erlaubt ist

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jun 19, 2023
Nach der Rede der Eis­schnell­läu­fe­rin und Bun­des­po­li­zis­tin Clau­dia Pech­stein in Po­li­zei­uni­form bei einem CDU-Kon­vent prüft ihr Ar­beit­ge­ber, ob sie gegen Dienst­vor­schrif­ten ver­sto­ßen hat. Pech­stein be­teu­ert, sie habe zuvor bei einem Vor­ge­setz­ten und einem Ge­werk­schafts­ver­tre­ter der Bun­des­po­li­zei zum Tra­gen der Dienst­klei­dung an­ge­fragt. Der Auf­tritt am Sams­tag in Uni­form ist ihr dem­nach frei­ge­stellt wor­den. Doch wie sieht die Rechts­la­ge aus?

Missbrauch der Dienstbekleidung zu vermeiden

In der öffentlich zugänglichen "Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung in der Bundespolizei" ist nicht geregelt, unter welchen Umständen eine Uniform auch außerhalb des Dienstes getragen werden darf. Es heißt lediglich mit Verweis auf die Straftatbestände Amtsanmaßung und das unerlaubte Tragen von Titeln oder Berufsbezeichnungen: Es sei dafür Sorge zu tragen, "dass ein Missbrauch der sich in seinem Besitz befindlichen Dienstkleidungs- und persönlichen Ausrüstungsartikel [...] ausgeschlossen ist". Pechstein behauptet in der "Bild"-Zeitung, ein ausdrückliches Verbot des Uniformtragens auf Veranstaltungen wie dem CDU-Konvent bestehe nicht. Der "Spiegel" berichtet, dass es Bundespolizisten nach der internen Polizeidienstvorschrift (PDV) verboten sei, "bei der Ausübung einer Nebentätigkeit bei nicht zur Bundespolizei gehörenden Stellen sowie bei politischen Veranstaltungen" Dienstkleidung zu tragen.

Äußerungen Pechsteins ebenfalls in der Kritik

Neben dem Tragen der Uniform steht aber auch der Inhalt von Pechsteins Rede stark in der Kritik. Sie mahnte unter anderem Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber an. Niemand verstehe, dass diese Menschen "einfach hier bleiben dürfen", so die Beamtin. Da die Bundespolizei zum Beispiel für den deutschen Grenzschutz verantwortlich ist, sehen Kritiker das Neutralitätsgebot verletzt. Zu den Grundpflichten von Beamten wie Pechstein gehört nach § 60 BBG, dass sie "dem ganzen Volk" dienen, "nicht einer Partei". Es heißt: "Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen." Bei politischer Betätigung sollen sie diejenige Mäßigung und Zurückhaltung wahren, "die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben".

Verdacht von Parteilichkeit zu vermeiden

Das bedeutet zwar nach Angaben der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags nicht, dass Beamten eine politische Betätigung außerhalb der Amtsführung grundsätzlich verboten ist. Doch solle sichergestellt sein, dass die unparteiische Amtsführung nicht leide. Denn Beamte dürfen dabei zum Beispiel keine Bürger bevorzugen, deren Anschauung der eigenen politischen Meinung entspricht. Schon der Verdacht von Parteilichkeit und Voreingenommenheit ist demnach zu vermeiden. Für Dienstvergehen sieht der Gesetzgeber je nach Schwere fünf Arten von Disziplinarmaßnahmen vor: dienstlicher Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung oder Entfernung aus dem Dienst. Angehörigen der Bundeswehr ist es nach dem Soldatengesetz generell verboten, bei politischen Veranstaltungen eine Uniform zu tragen.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • VGH Hessen, Tragen der Dienstuniform außerhalb des Dienstes, LKRZ 2011, 471
  • BVerwG, Tragen der Uniform außerhalb des Dienstes, NJW 1984, 747

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