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NVwZ Nachrichten

Menschenrechtsinstitut sieht Voraussetzungen für AfD-Verbot erfüllt

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jun 07, 2023
Das Deut­sche In­sti­tut für Men­schen­rech­te (DIMR) sieht die Vor­aus­set­zun­gen für ein Ver­bot der AfD als er­füllt an. In einer ak­tu­el­len Ana­ly­se des In­sti­tuts heißt es, die Par­tei gehe "zur Durch­set­zung ihrer ras­sis­ti­schen und rechts­ex­tre­men Ziele" aktiv und plan­voll vor. Ins­ge­samt be­mü­he sich die Par­tei darum, die in Art. 1 GG ver­an­ker­ten Ga­ran­ti­en zu be­sei­ti­gen.

Bewusstsein für Gefahr durch AfD schärfen

Beispielsweise arbeite die AfD daran, "die Grenzen des Sagbaren und damit den Diskurs so zu verschieben, dass eine Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen - auch im öffentlichen und politischen Raum - erfolgt". In der Analyse mit dem Titel "Warum die AfD verboten werden könnte, Empfehlungen an Staat und Politik" heißt es weiter: "Es ist von elementarer Bedeutung für die Verteidigung der unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte und damit der freiheitlich demokratischen Grundordnung, dass das Bewusstsein für die Gefahr, die von der AfD ausgeht, sowohl gesamtgesellschaftlich als auch auf staatlicher Seite zunimmt und staatliche und politische Akteure entsprechend handeln." Dieser Gefahr könne nur effektiv begegnet werden, "wenn sich die anderen Parteien auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen unmissverständlich von der AfD abgrenzen".

"Leerstelle" in Debatte füllen

Der Autor der Analyse, Hendrik Cremer, betonte, das Institut spreche sich nicht für einen Antrag auf ein Parteiverbot aus. Es gehe dem DIMR vielmehr darum, eine "Leerstelle" in der gesellschaftlichen und juristischen Debatte zu füllen. "Wir empfehlen den Antragsberechtigten laufend Material aufzubereiten, um auch handlungsfähig zu sein", fügte er hinzu. Das DIMR ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut wird aus dem Haushalt des Bundestags finanziert.

Verfassungswidrigkeit einer Partei

Als verfassungswidrig gelten Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt. Notwendig sind zudem konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von dieser Partei verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.

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