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NVwZ Nachrichten

EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat stellt Weichen für grüne Transformation

Von BMWK | Mai 24, 2023
Beim EU-Wett­be­werbs­fä­hig­keits­rat in Brüs­sel wur­den ges­tern die Wei­chen für eine nach­hal­ti­ge, grüne Trans­for­ma­ti­on und Re­si­li­enz der eu­ro­päi­schen Union ge­stellt. Die Mi­nis­te­rin­nen und Mi­nis­ter nah­men dazu eine All­ge­mei­ne Aus­rich­tung an. Auf der Ta­ges­ord­nung stan­den die Punk­te neue Öko­de­sign-Ver­ord­nung, kri­ti­sche Roh­stof­fe und lang­fris­ti­ge Wett­be­werbs­fä­hig­keit.

Ökodesign-Verordnung und Digitaler Produktpass

Die neue Ökodesign-Verordnung ist ein zentraler Baustein des European Green Deal, mit dem sich die EU zum Ziel gesetzt hat, bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften. Sie legt den allgemeinen Rahmen für künftige Ökodesign-Anforderungen fest, indem sie bestimmt, welche Produktaspekte (z. B. Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ressourcennutzung oder Ressourceneffizienz, CO2-Fußabdruck) mit diesen Anforderungen verbessert werden können. Deutschland konnte sich mit wichtigen Anliegen durchsetzen. So ist die erfolgte Einigung auf ein Vernichtungsverbot unverbrauchter Konsumgüter ein konkreter Schritt, um nachhaltigeres Wirtschaften zu verwirklichen. Weiteres Novum ist die Einführung des Digitalen Produktpasses, den auch der Koalitionsvertrag vorsieht.

Produktzulassung wird an ökologischen Anforderungen ausgerichtet

Für die Bundesregierung hatte Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, an dem Rat teilgenommen. Künftig werden laut Giegold in der EU nur noch Produkte zugelassen, die langlebig, reparierbar, wiederverwendbar und recycelbar sind sowie den Vorschriften für nachhaltige Produkte entsprechen. Europa werde damit global zum Leitmarkt für grüne Innovationen. Mit der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte setze die EU einheitliche Regeln für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und Entwicklung grüner Zukunftstechnologien. Diese Regeln seien, so Giegold weiter, nicht nur gut für die Umwelt und die Schonung der knapper werdenden Ressourcen, sie forderten auch die Innovationskraft der Industrie und seien damit Treiber für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Mit dem Digitalen Produktpass würden zudem die Verbraucherrechte gestärkt.

Diskussion über Maßnahmepaket zu kritischen Rohstoffen

Weiter diskutierte der Rat über ein Maßnahmenpaket zu kritischen Rohstoffen (Critical Raw Materials Act, kurz CRMA), zu dem die EU-Kommission im März einen Vorschlag vorgelegt hat. Der CRMA ist Teil des Green Deal Industrial Plan vom Februar 2023, welcher die CO2-neutrale Industrie stärken und den raschen Übergang zur Klimaneutralität unterstützen soll. Konkret soll der CRMA die Versorgung mit kritischen und strategischen Rohstoffen langfristig sichern und problematische Abhängigkeiten reduzieren. Zentral sind dafür stärkere Lieferketten, diversifizierte Importe aus verlässlichen Partnerländern, Einhaltung der ESG-Standards und mehr Kreislaufwirtschaft.

Steigerung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit

Ein weiterer Schwerpunkt des Rats ist die Fortsetzung der Beratungen zur Steigerung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU. Dazu haben die Kommission und der Europäische Rat bereits Stellung genommen und die Mitgliedstaaten wollen einen strukturierten Fahrplan aufsetzen. Laut Giegold müssen jetzt die Weichen für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU gestellt werden. "Die grüne und digitale Transformation ist der zentrale Treiber für künftiges Wachstum, Innovation und Beschäftigung. Darauf werden wir die Rahmenbedingungen schnell und spürbar ausrichten. Die zentralen Beratungen hierzu finden im Wettbewerbsfähigkeitsrat statt, und von hier werden auch die Fortschritte im globalen Wettbewerb regelmäßig überwacht", stellte der Staatssekretär klar.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Petersen/Massow, Die EU-Ökodesign-Verordnung und das „Warenvernichtungsverbot“, ZUR 2023, 67
  • Burchert/Weber, EU-Ökodesign-Verordnung – Verschärfungen durch das Europäische Parlament?, ESG 2023, 104
  • Dietrich/Akkerman, EU-Ökodesign-Richtlinie, ZUR 2013, 274
  • Schlacke/Köster/Wentzien/Thierjung, Kursänderung der EU: Verschärfung der Klimaschutzziele, EnWZ 2021, 7

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