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NVwZ Nachrichten

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie beschlossen

Von BMJ | Mrz 02, 2023
Die Bun­des­re­gie­rung will grenz­über­schrei­ten­de Ver­schmel­zun­gen, Spal­tun­gen und Form­wech­sel neu re­geln. Sie hat auf Vor­schlag von Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Marco Busch­mann (FDP) den Ent­wurf eines Ge­set­zes zur Um­set­zung der Um­wand­lungs­richt­li­nie (UmRUG) be­schlos­sen. Der Re­gie­rungs­ent­wurf ent­hal­te auch Er­leich­te­run­gen für in­ner­staat­li­che Um­wand­lun­gen von Un­ter­neh­men, teil­te das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um am Diens­tag mit.

Europaweit kompatibles Verfahren geplant

Für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung werde ein rechtssicheres europaweit kompatibles Verfahren eingeführt, bei dem die beteiligten Handelsregister digital miteinander kommunizieren, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.

Spruchverfahren künftig offen für beide Gruppen von Minderheitsgesellschaftern

Für grenzüberschreitende und für innerstaatliche Umwandlungen würden die Rechte der Minderheitsgesellschafter vereinheitlicht, die Ungleichbehandlung von Minderheitsgesellschaftern übertragender und übernehmender Gesellschaften bei der Verschmelzung würde beendet. Das Spruchverfahren stehe künftig beiden Gruppen von Minderheitsgesellschaftern zur Verfügung.

Ausgleich durch zusätzliche Aktien

Aktiengesellschaften erhalten nach der geplanten Neuregelung die Möglichkeit, erforderliche Anpassungen der Wertverhältnisse übertragender und übernehmender Gesellschaften durch zusätzliche Aktien auszugleichen. Das schone die Liquidität und erleichtere Investitionen im Zuge von Umstrukturierungen, so das Bundesjustizministerium.

Mehr Schutz für Gesellschaftsgläubiger im Umwandlungsverfahren

Der Schutz der Gesellschaftsgläubiger im Umwandlungsverfahren werde gestärkt und ihr Rechtsschutz effizient ausgestaltet.

Arbeitnehmer sollen Rechte besser wahrnehmen können

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen nach dem Entwurf bei grenzüberschreitenden Umwandlungen ihrer Arbeitgeber eigene Rechte auf frühzeitige und umfassende Information über das Umwandlungsvorhaben  erhalten, um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können.

Weiterführende Links

Zum Thema im Internet

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundesjustizministeriums.

Aus der Datenbank beck-online

Schmidt, Der UmRUG-Referentenentwurf: grenzüberschreitende Umwandlungen 2.0 - und vieles mehr, Teil 1, NZG 2022, 579

Schmidt, Der UmRUG-Referentenentwurf: grenzüberschreitende Umwandlungen 2.0 - und vieles mehr, Teil 2, NZG 2022, 635

Baschnagel/Hilser, Gläubigerschutz bei grenzüberschreitenden Umwandlungen nach dem UmRUG, NZG 2022, 1333

Aus dem Nachrichtenarchiv

Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie auf den Weg gebracht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.12.2022, becklink 2025551

Rechtsausschuss sieht bei Reform der Firmenumwandlung noch Nachbesserungsbedarf, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.11.2022, becklink 2025254

 

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