chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Gesetzesvorhaben: Mehr Kinderschutz in der Werbung

Von BMEL | Mrz 01, 2023
Um die Ge­sund­heit von Kin­dern zu schüt­zen, soll an Kin­der ge­rich­te­te Wer­bung für Le­bens­mit­tel mit zu viel Zu­cker, Salz oder Fett künf­tig nicht mehr er­laubt sein. Dazu hat Bun­des­mi­nis­ter Cem Öz­demir (Grüne) einen ent­spre­chen­den Ge­set­zes­ent­wurf für mehr Kin­der­schutz in der Wer­bung vor­ge­stellt. Das Vor­ha­ben ist im Ko­ali­ti­ons­ver­trag ver­an­kert.

Rückendeckung für Gesetzesvorhaben

Lebensmittelwerbung habe einen nachhaltigen Einfluss auf das Ernährungsverhalten bei unter 14-Jährigen, heißt es in der Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft weiter. Der übermäßige Verzehr hochverarbeiteter Lebensmittel mit zu viel Zucker, Fett oder Salz trage zur Entstehung von Übergewicht und ernährungsmitbedingten Erkrankungen, wie zum Beispiel Adipositas und Diabetes bei. Gerade im Kindesalter werde Ernährungsverhalten entscheidend für das weitere Leben geprägt. Neben ausreichend Bewegung und entsprechenden Angeboten brauche es eine möglichst gesunde Ernährungsumgebung, dafür seien klare Regeln unumgänglich, so Özdemir.

Werbeverbot für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt

Als Kinder werden nach dem Gesetzentwurf alle unter 14-Jährigen definiert. Nach Art, Inhalt oder Gestaltung an Kinder adressierte Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt soll laut Gesetzesvorlage nicht mehr zulässig sein. Das gelte in allen für Kinder relevanten Medien (darunter auch Influencer-Marketing) und für die Außenwerbung. Das Verbot gelte auch dann, wenn die Werbung Kinder zwar nicht nach Art, Inhalt oder Gestaltung, jedoch aufgrund des Werbeumfeldes oder des sonstigen Kontextes adressiert. So wäre beispielsweise eine Außenwerbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt im Umkreis von 100 Metern zu Freizeiteinrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vor allem von Kindern besucht werden, oder Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Spielplätzen untersagt. Auch das an Kinder gerichtete Sponsoring für solche Lebensmittel soll nicht mehr zulässig sein.

WHO-Nährwertprofilmodell wird zur Einstufung von Lebensmitteln verwendet

Die Beurteilung eines hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehaltes soll sich an den Anforderungen des Nährwertprofilmodells der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren, wie es aus dem Ministerium weiter heißt. Lediglich Milch (hinsichtlich des Fettgehalts) und Säfte (ohne zusätzlichen Zucker oder Süßungsmittel) sollen von der Regelung ausgenommen sein (BMEL, Pressemittelung vom 28.02.2023).

Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü