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Wahlausschluss von AfD-Kandidat Joachim Paul erneut bestätigt

Redaktion beck-aktuell (ergänzt durch Material der dpa)
Der AfD-Po­li­ti­ker Joa­chim Paul möch­te seine Teil­nah­me an der Ober­bür­ger­meis­ter­wahl in Lud­wigs­ha­fen ge­richt­lich durch­set­zen. Er schei­tert damit auch in zwei­ter In­stanz vor dem OVG Ko­blenz.

Schon das VG Neustadt an der Weinstraße hatte seinen Antrag in erster Instanz abgelehnt. Die Beschwerde dagegen wurde nun ebenfalls abgewiesen, wie das OVG in Koblenz mitteilte.

Paul ist Lehrer, kommt aus Koblenz und gilt als einer der schärfsten Redner in der AfD-Fraktion im Landtag in Mainz. Er ist seit 2013 Mitglied der AfD und 2016 in den Landtag eingezogen. Der Wahlausschuss der zweitgrößten Stadt von Rheinland-Pfalz hatte Anfang August mit Mehrheit beschlossen, ihn wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht als Kandidaten zuzulassen

Das OVG erklärte, diese Entscheidung des Wahlausschusses sei nicht offensichtlich fehlerhaft. Es bestünden "hinreichende Anhaltspunkte, dass der Antragsteller nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten" (Beschluss vom 25.08.2025 – 10 B 11032/25.OVG). Paul habe wiederholt die Verbreitung sogenannter Remigrationspläne unterstützt, "ohne sich insoweit von einem mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht in Einklang stehenden Verständnis derartiger Pläne zu distanzieren". Das genüge. 

Wahlberechtigt sind am 21. September in Ludwigshafen 122.000 Menschen. Sollte kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, kommt es im Oktober zur Stichwahl. Gesucht wird eine Nachfolge für die parteilose Amtsinhaberin Jutta Steinruck. Die vor einiger Zeit aus der SPD ausgetretene Politikerin tritt nicht mehr an.

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