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Neues Disziplinarrecht: Mehr Gegenwind für Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst

Redaktion beck-aktuell
Zum 1. April ist die Re­form des Dis­zi­pli­nar­rechts des Bun­des in Kraft ge­tre­ten. Damit kön­nen seither Ver­fas­sungs­fein­de leich­ter aus dem öf­fent­li­chen Dienst ent­fernt wer­den. Das soll den Be­hör­den vor allem lang­wie­ri­ge Dis­zi­pli­nar­k­la­gen vor Ge­richt er­spa­ren.

Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte sind nun einfacher und schneller möglich. So sind Maßnahmen gegen Beamte und Richter per Disziplinarverfügung der zuständigen Behörde durchsetzbar – dazu zählen etwa die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts. Außerdem führt nun eine Verurteilung wegen Volksverhetzung bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte.

"Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten angegriffen wird", sagte  Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Samstag. Während sich die überwältigende Mehrheit der rund 190.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten rechtstreu und integer verhalte, beschränkten sich extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle auf wenige Personen. "Dennoch schädigen auch solche Einzelfälle das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes nachhaltig", so Faeser weiter.

Das Kabinett hatte das beschleunigte Disziplinarverfahren im Februar 2023 beschlossen. Kritik kam damals von der Opposition.

 

Aus der Datenbank beck-online

Mützenich, Demokratie schützen, Rechtsextremismus bekämpfen, DRiZ 2024, 88

Faeser, Für eine starke, wehrhafte Demokratie, DRiZ 2024, 99

Herrmann, Herausforderung des Dienst- und Disziplinarrechts durch Verfassungsfeinde, NVwZ 2023, 128

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