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Bundestag ermöglicht bessere Information über Extremwetterlagen

Bundestag
Der Bun­des­tag hat am Frei­tag mit brei­ter Mehr­heit das Ge­setz über den Deut­schen Wet­ter­dienst (DWD-Ge­setz) be­schlos­sen. Damit wird – vor dem Hin­ter­grund der Flut­ka­ta­stro­phe 2021 – die Rechts­grund­la­ge dafür ge­schaf­fen, dass der DWD ein Na­tur­ge­fah­ren­por­tal be­trei­ben und künf­tig bes­ser zu Ex­trem­wet­ter­la­gen in­for­mie­ren kann.

Auf dem Portal sollen wetterrelevante Informationen verschiedener Behörden gebündelt und weiterverbreitet werden. So sollen Bürgerinnen und Bürger künftig besser über Naturgefahren informiert werden, die an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort in Deutschland auftreten können.

Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird der DWD nicht nur dafür sorgen, dass seine eigenen Wetterwarnungen an der richtigen Stelle ankommen, sondern auch die Informationen anderer Behörden, zum Beispiel zu Hochwasserereignissen, mit verbreiten. Die Bundesregierung reagiert damit auf die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021. Anfang 2020 hatte der BGH entschieden, dass der DWD seine App mit zahl­rei­chen über Wet­ter­war­nun­gen hin­aus­ge­hen­den In­for­ma­tio­nen zum Wet­ter nicht kos­ten­los und wer­be­frei an­bie­ten darf

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