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Europaparlament stimmt für Verbot von "Greenwashing" bei Produkten

Redaktion beck-aktuell (dpa)
"Um­welt­freund­lich", "nach­hal­tig", "kli­ma­neu­tral" – wenn es für solch vage Aus­sa­gen zur Um­welt­ver­träg­lich­keit von Pro­duk­ten kei­nen Nach­weis gibt, sol­len sie nach dem Wil­len des EU-Par­la­ments künf­tig ver­bo­ten wer­den. Die Ab­ge­ord­ne­ten gaben grü­nes Licht für ein ent­spre­chen­des Vor­ha­ben.

Damit soll "Greenwashing", also dass Produkte umweltfreundlicher dargestellt werden als sie eigentlich sind, deutlich eingeschränkt werden. Die Neuregelung soll die Verbraucherinnen und Verbraucher konkret vor irreführender Werbung schützen und ihnen helfen, bessere Kaufentscheidungen zu treffen. Wie das EU-Parlament mitteilte werden dafür problematische Geschäftspraktiken, die mit Grünfärberei und dem geplanten Verschleiß von Produkten zusammenhängen, in die EU-Liste der unlauteren Geschäftspraktiken aufgenommen.

Reguliert werden soll auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Künftig sind in der EU nur noch solche Siegel erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt worden sind. Nach der neuen Richtlinie darf man zudem nicht mehr behaupten, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Die neuen Vorschriften haben nach Angaben des Parlaments noch ein weiteres wichtiges Ziel: Sie sollen bewirken, dass Hersteller und Verbraucher mehr Gewicht auf die Langlebigkeit von Produkten legen. Künftig müssten die Garantieinformationen deutlicher sichtbar sein, und es werde ein neues, einheitliches Etikett eingeführt, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker hervorzuheben.

Verboten ist nach der Richtlinie, unbegründete Aussagen zur Haltbarkeit zu machen (beispielsweise zu behaupten, dass eine Waschmaschine 5.000 Waschzyklen lang hält, obwohl dies im Normalbetrieb nicht der Fall sei), dazu aufzufordern, Verbrauchsgüter früher auszutauschen als unbedingt nötig (was beispielsweise bei Druckertinte häufig der Fall sei), und nicht reparierbare Waren als reparierbar anzupreisen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) begrüßte die geplante Neuregelung: Immer mehr Menschen wollten einen Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten, doch würden mit fragwürdigen Umweltversprechen in die Irre gefürt. Mit den neuen Regeln können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU künftig besser auf diese Angaben verlassen", so die Grünen-Politikerin. Zudem sei es nicht nur für die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel gut, wenn Produkte länger genutzt würden.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Zeidler, Greenwashing mit “Net Zero”-Selbstverpflichtungen?, BKR 2024, 47

Rauer/Mauritz, Umweltbezogene Werbung in der Praxis, GRUR 2023, 1747

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