Von Richtern und Staatsanwälten kommt Unterstützung für das Vorhaben der Ministerpräsidentenkonferenz, die Asylverfahren und die oft darauffolgenden Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Auch für die Betroffenen sei eine möglichst schnelle rechtskräftige Entscheidung wichtig, sagte Sven Rebehn.
Zum Nulltarif sei das aber nicht zu haben, so der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes gegenüber der Deutschen Presse-Agentur weiter. Wenn das gerichtliche Asylverfahren für Angehörige aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote künftig innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein solle, brauche es dafür neben etwaigen Änderungen im Prozessrecht vor allem zusätzliches Personal für die Verwaltungsgerichte.
Viele Gerichte arbeiteten aufgrund hoher Verfahrenszahlen schon jetzt an der Belastungsgrenze, kritisierte Rebehn. Zur Jahresmitte waren nach Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bundesweit mehr als 120.000 Asylverfahren bei den Gerichten anhängig.
Auch die Anwaltschaft hat die Pläne zur Beschleunigung von Asylverfahren schon kritisiert. Sie befürchtet eine Beschneidung von Verfahrensrechten und meint zudem, das Ziel der Beschleunigung werde nicht erreicht. Ähnliche Kritik hatte es bereits zuvor von dem früheren Präsidenten des Verwaltungsgerichts Braunschweig Wolfgang Bartsch sowie aus der Unionsfraktion gegeben.
Verfahren sollen in drei Monaten abgeschlossen sein
Die Regierungschefs der Länder hatten bei ihrem Treffen am 13. Oktober das Ziel formuliert, Asylverfahren für Menschen aus Staaten, für die die Anerkennungsquote weniger als 5% beträgt, zügiger als bisher rechtskräftig abzuschließen. Gleichzeitig kündigten sie an, dafür, sofern nicht vorhanden, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. "Zielsetzung ist, das Asyl- und das anschließende Gerichtsverfahren jeweils in drei Monaten abzuschließen", hieß es in dem Beschluss.
Anfang des Jahres war ein Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kraft getreten. Das Bundesverwaltungsgericht kann nun im Revisionsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen als Tatsacheninstanz über die Lage im Herkunfts- oder Zielstaat urteilen. Das BAMF prüft nur noch bei konkretem Anlass, ob ein Schutzstatus widerrufen werden muss. Das Personal der Behörde soll dadurch entlastet werden, was mehr Kapazitäten für die Bearbeitung von Asylanträgen bedeutet.
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, dauerten Asylklageverfahren von Schutzsuchenden aus Moldau im ersten Halbjahr dieses Jahres im Schnitt zehn Monate. Bei Klägern aus Nigeria zogen sich die Verfahren durchschnittlich 28,1 Monate lang hin.