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Wendt/Wendt, Das neue Recht der Künstlichen Intelligenz

Prof. Dr. Rolf H. Weber ist Professor für Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich sowie Vorstandsmitglied der Swiss Blockchain Federation.

Janine Wendt/Domenik H. Wendt, Das neue Recht der Künstlichen Intelligenz - KI-Verordnung, Leitlinien, Delegierte Rechtsakte, 2. Aufl. 2025, Baden-Baden (Nomos), ISBN 978-3-7560-3308-9, 54 EUR

MMR-Aktuell 2026, 01111   Bereits ein Jahr nach der Publikation der 1. Auflage des Handbuchs zur Künstlichen Intelligenz (KI) in der Reihe Nomos PRAXIS haben Prof. Dr. Janine Wendt (TU Darmstadt) und Prof. Dr. Domenik H. Wendt (Frankfurt University of Applied Sciences) die 2. Auflage ihrer Einführung in das KI-Recht folgen lassen. Aufgenommen sind mit zusätzlichen Ausführungen insb. neuere Erkenntnisse aus den ersten Schritten der Umsetzung der KI-VO; im Gegenzug wird zutreffend auf den Abdruck ihres Textes (160 Seiten), der online problemlos verfügbar ist, verzichtet. Mit den wegen der Weglassung des Gesetzestextes kompakteren 200 Seiten, dafür zusätzlich mit den verarbeiteten Leitlinien der EU-Kommission, dem Praxisleitfaden des AI-Office und den Durchführungsbestimmungen, entspricht die 2. Auflage, die nun auch einen Überblick über die Rechtsquellen enthält, gut den Vorstellungen eines Praxis-Handbuchs.

Die 2. Auflage des Handbuchs, das inhaltlich – mit Ausnahme eines Kapitels zur nach Art. 4 KI-VO erforderlichen KI-Kompetenz – keine grundlegenden Veränderungen erfahren hat, weist dieselben Stärken auf, welche schon die 1. Auflage ausgezeichnet haben. Die komplexe und nicht immer gut verständliche Rechtsmaterie wird für alle Themenbereiche verständlich und gut nachvollziehbar dargestellt. Der Text ist präzise formuliert und auf das Wesentliche konzentriert; zur Darstellung gelangen dabei die wichtigsten praxisrelevanten Rechtsfragen. Die immer wieder eingefügten Tabellen und Grafiken tragen dazu bei, dass ein hohes Ausmass an Übersichtlichkeit für die Leserschaft erreicht wird. Positiv vermerken lässt sich überdies, dass jedes Kapitel zu Beginn ein ausführliches Literaturverzeichnis enthält, das weiterhilft, wenn man eine spezifische Rechtsfrage vertiefen will.

Einzelne grundsätzliche Bemerkungen der Autoren zur KI-VO bleiben kritisch, zB deren horizontaler Ansatz, der nicht ausreichend zum Ausdruck bringt, dass verschiedene Sektoren eine nicht deckungsgleiche Risikoneigung haben. Im Allgemeinen bleiben die Ausführungen aber sachlich und anwendungsorientiert. Als richtig erscheint jedenfalls die Einschätzung, dass die derzeit verfügbaren KI-Systeme überwiegend erst die Entwicklungsstufe der «schwachen KI» erreicht haben und deshalb nur den Grad eines geringen oder gar keines relevanten Risikos erreichen. Hochrisiko-KI-Systeme, die sich potenziell nachteilig auf die Sicherheit der Menschen bzw. ihrer Grundrechte auswirken, machen lediglich einen geringen Anteil der Anwendungen am Markt aus. Diese an sich beruhigende Tatsache befreit aber selbstredend nicht davor, sich mit den neuen Regulierungen zu beschäftigen, denn die Technologie schreitet, ungeachtet des vorgesehenen Umsetzungszeitplans bis 2027, mit großen Schritten voran.

Materiell zu überzeugen vermögen aus der Sicht des Rezensenten insb. die Ausführungen zur Abgrenzung der schwachen KI von der starken KI (S. 31 f.) und zu den einzelnen Teilbereichen der KI (S. 34 f.), die Darstellung des Regulierungsansatzes (S. 48, S. 50 ff.), des Anwendungsbereichs der KI-VO (S. 53 ff.) und der zu beachtenden Risikostufen (S. 65 ff.), die Erläuterungen zu den Hochrisiko-KI-Systemen (S. 71 ff.) und den Pflichten ihrer Anbieterinnen (vor allem die Pflicht zur Vornahme einer Grundrechte-Folgeabschätzung, S. 107 ff.), die Erwähnung der relevanten harmonisierten Normen und Konformitätsbewertungen (S. 122) sowie die recht detaillierten Überlegungen zur KI mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, S. 135 ff.).

Im Alltag gut verwendbar ist das Handbuch überdies deshalb, weil sich die Ausführungen der beiden Autoren an den praxisrelevanten Rechtsfragen orientieren. Die Leser und Anwender der Erkenntnisse wollen Antworten auf die täglich sich stellenden Fragen erhalten, etwa zu den Kriterien für die Einordnung von risikobehafteten KI-Systemen, zu den Pflichten der Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, zu den Konformitätsbewertungsverfahren und zu allfälligen Haftungsproblemen. Diesem notwendigen praktischen Ansatz wird das Handbuch gerecht.

Nicht mehr verarbeitet werden konnte das von der EU-Kommission im Oktober 2025 publizierte Dokument "AI Act Service Desk FAQ"; angesprochen sind darin über hundert praxisrelevante Fragen und Antworten zu verschiedenen Rechtsfragen im Kontext der KI-VO. Ungeachtet dieser Tatsache bleibt das Handbuch von Wendt/Wendt ein Werk, das bei Herausforderungen in der Anwendung der KI-VO mit Gewinn herangezogen werden kann.

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